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Angriff aufs Persönlichkeitsrecht? Eine neue Bewertungs-App sorgt vielleicht bald für Furore

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Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL. M.

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Angriff aufs Persönlichkeitsrecht? Eine neue Bewertungs-App sorgt vielleicht bald für Furore

von Michael Terhaag, LL.M. 
Rechtsanwalt für Äußerungs- und Persönlichkeitsrecht

Eine neue App könnte bald für viel Aufsehen sorgen: Peeple. In den USA und auch hierzulande berichten bereits viele Medien über die neue Smartphone-Software, die im November an den Start gehen soll. Ob sie wirklich kommen wird, ist nicht klar – im Netz wird dazu viel diskutiert.

Falls die App doch online gehen sollte, sollte man ihr sicher mit einigem Misstrauen begegnen. Nutzer sollen sich bei Peeple mit ihrem Facebook-Account anmelden können und beliebige Privatpersonen öffentlich bewerten können. Ihnen steht dabei eine Notenskala von 1 bis 5 zur Verfügung. Zur Bewertung muss wohl lediglich die Handynummer zu Bewertenden bekannt sein – und schon wird man öffentlich über ihn herfallen können.

Grundsätzlich sind Bewertungsportale nichts Neues – doch bislang gibt es sie nur für Berufsgruppen wie zum Beispiel Ärzte und Lehrer oder aber für andere Anbieter von Leistungen, etwa Reisen, Hotels oder Restaurants. Der Unterschied: Bei diesen Portalen wird grundsätzlich nicht die Person als solche bewertet, sondern ihr berufliches Angebot – zum Beispiel eine ärztliche Behandlung oder eine Reiseleistung. Und gerade diese Portale zeigen bereits, zu welchen (rechtlichen) Problemen Bewertungen führen können. Es gibt zahlreiche Urteile, die sich mit schmähenden und diffamierenden Äußerungen und Kritiken befassen. Häufig vergessen „Bewerter“ im Internet ihre gute Kinderstube. Bei ihren Bewertungen schießen sie oft über das Ziel hinaus – vordergründig ist nicht die sachliche Kritik einer Leistung, sondern die bloße Herabsetzung des anderen. Dagegen kann man sich grundsätzlich zur Wehr setzen.

Bei Peeple gibt es jedoch scheinbar – anders als bei den bisherigen Bewertungsportalen – keinen Grund für die Bewertung, wahrscheinlich nicht einmal einen Anlass. Jeder kann jeden einfach so bewerten. Nutzen können soll man die App scheinbar nur, wenn man bereits 21 Jahre alt ist, über ein Facebook-Profil verfügt und die Bewertung mit Klarnamen abgibt. Außerdem muss man bestätigen, dass man die bewertete Person wirklich kennt. Ein richtiger Schutz vor Missbrauch ist das wohl kaum.

Zwar soll, so berichten es Medien, jeder eine Nachricht bekommen, sobald ein Profil über ihn erscheint. Auch soll er über eine „negative Bewertung“ 48 Stunden vor der Veröffentlichung unterrichtet werden, um mögliche Differenzen mit dem Bewerter zu klären. Auch sollen einige Kommentare verboten werden, darunter wohl rassistische und sexistische Äußerungen.

Doch am Ende könnte und wird diese App wohl zu sehr viel Ärger führen. So werden Menschen ihre Ex-Partner oder Nachbarn (negativ) bewerten, Arbeitgeber und -nehmer sowie Kollegen könnten gegenseitig ihre Reputation beschädigen. Es wäre ein „Yelp for people“ - und wahrscheinlich ein persönlichkeitsrechtliches Desaster!

Haben Sie Fragen zum Persönlichkeitsrecht? Wir beraten Sie gern – nehmen Sie einfach Kontakt mit unserem spezialisierten Team auf.