×

Rückruf vereinbaren

Ihre Nachricht an uns

Startseite
/
Nachrichten
/
E-Commerce
/
Die Folgen eines wirksamen Widerrufs

Die Folgen eines wirksamen Widerrufs

Wie auch zur alten Rechtslagen sind die Parteien nach erfolgtem Widerruf ab dem 13. Juni 2014 sich gegenseitig zur Rückgewähr der empfangenen Leistungen verpflichtet. Während allerdings die aktuelle Rechtslage dies über einen Verweis zu den Vorschriften zum Rücktritt regelt, enthält § 357 BGB n.F. zu den Folgen eines Widerrufs eine eigenständige Regelung.

14-tägige Frist zur Rückabwicklung

§ 357 Abs. BGB n.F. regelt in Abweichung zur noch geltenden Rechtslage, dass beide Vertragsparteien bei bereits ausgetauschten Leistungen diese an den anderen Vertragspartner innerhalb von 14 Tagen zurückzugeben haben. Für die Unternehmer beginnt diese Frist mit Eingang der Widerrufserklärung, während sie für den Verbraucher mit Abgabe der Erklärung beginnt.

Rückgewähr in Originalverpackung?

Den Verbraucher trifft bei der Rückabwicklung des Vertrages nicht die Pflicht – wie viele Unternehmer oft glauben machen – die erhaltene Ware in der Originalverpackung zurückzuschicken. Es obliegt ihm jedoch, dafür zu sorgen, dass die Ware auf dem Rücktransport nicht deswegen beschädigt wird, weil er die Ware völlig unzureichend verpackt hat.

Welche Zahlungsmethode bei der Rückabwicklung?

Der Unternehmer muss nach § 357 Abs. 3 S, 1 BGB n.F. bei der Rückabwicklung des erhaltenen Kaufpreises grundsätzlich die Zahlungsmethode wählen, die auch der Verbraucher seinerseits beim Kauf verwendet hat. Unabhängig hiervon steht dem Unternehmer allerdings gemäß § 357 Abs. 4 S. 1 BGB n.F. künftig ein Zurückbehaltungsrecht zu, bis er die Ware vom Verbraucher erhalten hat.

Wertersatz

Hat sich die Ware beim Verbraucher verschlechtert, so ist der Verbraucher dem Unternehmer zum Wertersatz verpflichtet, soweit nicht die Verschlechterung auf der Prüfung der Ware durch den Verbraucher beruht. Die Wertersatzpflicht entfällt jedoch dann, wenn der Unternehmer hierüber nicht hinreichend informiert hat.

Wenn Sie mehr über die Änderungen im Verbraucherschutzrecht erfahren wollen, klicken Sie hier.