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Vertragsschluss am Telefon - Zur (Un-)Wirksamkeit von aufgedrängten Abos und wie man sie wieder los wird - RA Terhaag live im ZDF bei Volle Kanne

Senioren im Visier

Wie Betrüger ältere Menschen am Telefon ausnehmen
  

Top Thema bei "Volle Kanne" im ZDF
<link>mit Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL.M. 

Was sich wie eine Räuberpistole anhört, kommt tatsächlich häufiger in Deutschland vor, als man denkt. Die Opfer werden zum Beispiel im Telefonbuch, gezielt nach dem Vornamen heraussortiert.

Wehrlose im Visier

Haben Betrüger Margot, Adelheid oder Hedwig erst einmal ins Visier genommen, dann dauert es meist nicht lange, bis sie ihnen am Telefon ein DSL-Vertrag oder Zeitschriften-Abo aufgeschwatzt haben.

Datenhandel?

Teilweise sollen mit Datensätzen von besonders leichten Opfern schon Handel getrieben werden und so geraten immer häufiger Wehrlose ins Netz von Abzockern, darunter immer mehr ältere Menschen.

Was bedeutet Geschäftsfähigkeit?

Die Frage nach der Geschäftsfähigkeit ist jedoch nicht immer leicht beantwortet, nur weil jemand vielleicht ein paar Mal etwas schusselig ist, ist er oder sie noch lange nicht geschäftsunfähig.

Geschäftsunfähig ist grundsätzlich, wer unter einer krankhaften Störung der Geistestätigkeit leidet, die nicht nur vorübergehender Natur ist. Diese krankhafte Störung muss die freie Willensbestimmung ausschließen. Dies ist dann der Fall, wenn die Betroffenen nicht mehr in der Lage sind, ihre Entscheidungen von vernünftigen Erwägungen abhängig zu machen.

Selbst Demenzkranke sind nicht per se geschäftsunfähig. Doch je weiter eine Demenz fortschreitet, desto weniger sind Betroffene in der Lage, Geschäfte rechtswirksam abzuschließen. Bei unsinnigen Käufen oder Verträgen ist das sogar von Vorteil. Denn diese sind in der Regel null und nichtig und lassen sich rückgängig machen, wenn Demenzkranke zum Vertragszeitpunkt geschäftsunfähig waren. Selbst bereits gezahlte Gelder lassen sich unter Umständen zurückholen.

Gerade der häufig gemachte Einwand, man habe eine Geschäftsunfähigkeit nicht bemerkt, ist völlig unrelevant. Dies geht zu Lasten der Unternehmen und auf einen Kenntnisstand kommt hierbei überhaupt es nicht an.

Widerrufsrecht

Natürlich lassen sich auch wirksame Geschäfte am Telefon abschließen. Hier steht aber jedem Verbraucher ein anschließendes Widerrufsrecht zu. Zwei Wochen nach einer anständigen Belehrung über seine Rechte, die in Textform und spätestens unmittelbar nach Vertragsschluss erfolgen muss, kann man sich ohne Angaben von Gründen von dem Vertrag lösen. Erfolgt eine Belehrung und Information über das Widerrufsrecht und/oder wichtige Informationspflichten nicht, gilt diese Recht noch weit über diesen zeitpunkt hinaus.

Zur praktischen Bedeutung dieser neuen Entwicklungen durfte Rechtsanwalt und Fachanwalt für Informationsrecht Michael Terhaag einmal mehr im ZDF bei der Sendung „Volle Kanne“ ausführlich Stellung beziehen.

Bitte sprechen Sie uns gern an, wenn Sie Fragen haben und rechtliche Hilfe benötigen. Unten sehen Sie -wie gewohnt- einen Videoausschnitt des Beitrags.

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