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Pläne zum "Anti-Abzock-Gesetz" Wie mit Verbraucherschutz Politik gemacht wird

Das "Anti-Abzock-Gesetz"

  
wir sind gespannt ob es

- Bundesregierung kündigen neue Regelungen zum Verbaucherschutz an - 

-  mit Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL.M.
Fachanwalt für IT-Recht
 - 

  

 

Das Problem ist bekannt oder wird zumindest häufig von Betroffenen so geschildert: die freundliche Telefonistin erklärt fernmündlich was man für einen Vertrag abschließen könnte, man selber ist sich ganz sicher, lediglich zugesagt zu haben, sich die Sache zu überlegen und nachher kommt die Rechnung mit dem angeblich abgeschlossenen Vertrag. Auch wenn es in der Realität bestimmt nicht immer so gelaufen ist, ist es sicher sinnvoll hier „Missverständnissen“ zukünftig vorzubeugen. Auch Inkassounternehmern und den angeblich ach so bösen „Abmahnanwälten“ soll es nach dem geplanten Gesetz „an den Kragen“ gehen.

Wie die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet hat sich die aktuelle Regierung nunmehr nach langem Hin- und Her auf eine Version möglicher Regelungen gegen die Abzocke von Verbrauchern geeignet, die am 6. Februar 2013 durch das Kabinett und noch vor der Sommerpause als Gesetz auf den Weg gebracht werden sollen.

Da die Regeln keine Länderinteressen tangieren sollen diese nicht zustimmungspflichtig sein, so dass das geplante Gesetz nicht den mittlerweile rot-grün dominierten Bundesrat durchlaufen muss.

Aber worum geht es genau bei den aktuellen Gesetzgebungsplänen und vor allem was könnten diese für die Praxis bedeuten?

Unerwünschte Telefonwerbung / fernmündliche Vertragsschlüsse

Gerade bei Gewinnspielen oder auch im Bereich der Telekommunikationsdienstleistungen gehen oft die Vorstellungen der angeblichen Vertrags- und telefonischen Gesprächspartner über den Inhalt des Telefonats weit auseinander. Künftig sollen dann etwa Verträge über Gewinnspiel-Dienstleistungen nur noch gültig sein, wenn sie schriftlich, also per Fax oder Email, abgeschlossen wurden.
Bei Verstößen sollen die Unternehmen nicht mehr -wie bisher- mit bis zu 50 000 Euro, sondern zukünftig mit bis zu 300.000 Euro rechnen. Wir sind gespannt.

Ominöse Inkassofirmen

Beim Ottonormalverbraucher hält sich hartnäckig das Gerücht, er müsse bei unberechtigten Forderungen die von Inkassounternehmen geltend gemacht werden eher aktiv werden, als bei sonstigen unbegründeten Rechnungsschreiben. Das ist natürlich Quatsch – unbegründet bleibt unbegründet, nur beim gerichtlichen Mahnbescheid muss man aktiv werden.

Die neue Lösung sieht vor, dass solche Inkassofirmen -auf Nachfrage- in Zukunft im Detail aufschlüsseln müssen, wie die Forderung – und die Kosten – zustande gekommen sind. Eine Farce, denn das muss jeder Gläubiger eigentlich auch jetzt bereits tun. Allerdings soll es eine strengere Aufsicht für diese Unternehmen und ebenfalls höhere Bußgelder geben – auch hier sind wir sehr gespannt.

Der angebliche „Abmahn-Wahnsinn“

Die Mär von der bösen Abmahnkanzlei ist auch nicht tot zu kriegen. Abmahnungen sind eine gute Sache und wir sprechen ebenfalls jede Woche mehrere aus, wenn auch mehr aus Marken- und Wettbewerbsrecht, als aus Urheberrecht – aber auch das kommt vor.

Die neuen Regelungen sollen das leidige Problem des Filesharing und der massenhaften Abarbeitung dieser unerlaubten Musik und Videodownloads-Verfahren eindämmen. Hier sollen die Abmahngebühren der bösen Anwälte auf 155,- € begrenzt werden, wenn der die Urheberrechtsverletzung zum ersten Mal begangen wurde und nicht regelmäßig und gewerblich betrieben wird.

Erstens sind bei diesen Verfahren längst nicht mehr die Anwaltsgebühren, sondern die Lizenz Forderungen das Problem, zweitens verstehen die Gerichte die Gewerbsmäßigkeit des Filesharing weiterhin so, dass diese auch durch einen Privatmann einfach durch die Anzahl der Titel oder den Zeitpunkt und die Aktualität des einzelnen Stücks verhältnismäßig einfach und schnell begründet werden kann.

Wenn weiterhin pro getauschtem Lied ein Schadensersatzanspruch in Form einer Lizenz von 250-300 € von den Gerichten zugesprochen werden, bleibt bei einer einzigen CD mit 10-20 Titeln sicher genug Geld, um die abmahnenden Anwälte in Innenverhältnis angemessen zu entlohnen.
Es wird vor diesem Hintergrund nicht weniger Abmahnungen geben und billiger werden diese unter dem Strich auch nicht.

Nach dem bisherigen Kenntnisstand der neuen gesetzlichen Regelungen sind wir trotz des hehren Ziels, solchen Machenschaften Einhalt zu gebieten, sehr skeptisch.

Zu den aktuellen Entwicklungen ist der Verfasser einmal mehr als Rechtsexperte bei Volle Kanne live im Studio des ZDF. Einen entsprechenden Ausschnitt zeigen wir unter terhaag.de so rasch wie möglich.

Sollten Sie Fragen haben und rechtliche Unterstützung und Beratung benötigen, wir helfen gern. Übrigens nicht nur betroffenen Verbrauchern und Bürgern, sondern insbesondere auch Unternehmen, die es mit mit den neuen Vorschriften und gegenüber ihren Kunden richtig machen wollen.