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Irreführende Angebote, Zahlungsaufforderungen und Rechnungen im Briefkasten - RA Terhaag wieder live im ZDF bei "Volle Kanne"

Irreführende Angebote, Zahlungsaufforderungen und Rechnungen

 Top Thema bei "Volle Kanne" im ZDF

- mit Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL.M. -  
 

Diesmal ging es bei der Vollen Kanne um ein ganz aktuelles Urteil. Das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az.: I-20 U 100/11 – Vorinstanz Landgericht Düsseldorf, 38 O 148/10) hatte in einem wettbewerbsrechtlichen Streit bestätigt, dass die bisher eingesetzte Formulare der “Gewerbeauskunft-Zentrale” (GWE) eine Irreführung darstellen. 

Die Versender dieser Formulare hatten geschickt eine Vetragsofferte als Behördenschreiben getarnt und damit zahllose Gewerbetreibende in völlig unnötige kosten gelockt. Nachdem das Amtsgericht dieses Vorgehen zunächst einmal abgenickt hatte, weil ein Kostenhinweis zwar etwas versteckt, aber immerhin da war, gab es auch andere Urteile des Amtsgerichts und Landgericht, die nunmehr Durch den ersten Senat des Oberlandesgerichts Düsseldorf bestätigt wurden.

Natürlich ist gegen schriftliche Vertragsangebote grundsätzlich überhaupt nichts zu sagen. Das gilt aber nicht für den Fall, dass die Tatsache das es sich überhaupt um ein Angebot handelt, derart verschleiert wird.

Im Grunde ist der Sachverhalt mit den vielen Abofallen im Internet zu vergleichen. So gibt es immernoch viele kostenpflichtige Angebote, die auf den ersten Blick nicht als solche zu erkennen sind. Schnell hat man ein teures Abonnement oder einen kostenpflichtigen Online-Service am Bein.

Bei solchen Angeboten haben es die Anbieter heutzutage gerade auf Kinder, Schüler oder auch Renter abgesehen und verschleiern ihre wahren Absichten oft hinter vermeintlichen Gewinnspielen um an die Anschriften der Betroffenen heranzukommen.

Die gewerblichen "Opfer" warebn da durchaus deutlich weniger schutzwürdig, können sich jetzt aber auch über die aktuelle Entwicklung freuen.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Michael Terhaag war einmal mehr live im ZDF bei "Volle Kanne" und erläuterte wie es zu solchem Ärger kommt und was man dann dagegen tun kann.

Gerade Markeninhaber oder solche die es werden wollen, werden immer häufiger Opfer von dubiosen Firmen, die Ihre Marke irgendwo eintragen und dafür Gebühren verlangen wollen. Dies hat bereits das Deutsche Patent- und markenamt dazu veranlasst, eine Warnliste herauszubringen, die wir unten mit anfügen möchten. Sollten Sie weitere Nachweise haben, ist sowohl das Amt in München als auch wir hierfür dankbar.

Hat man tatsächlich geldwerte Waren oder Dienstleistungen im Internet bestellt und empfangen, hat man diese selbstverständlich auch zu bezahlen. Ob es sich um ein unlauteres und unzulässiges Angebot handelte bedarf in den allermeisten Fällen einer Beurteilung des Einzelfalls.

Besonders wichtig und das konnten wir auch im Interview kurz erklären: Nach Abschluss eines Vertrages über das Internet hat man grundsätzlich 14 Tage ein Widerrufsrecht. Wichtig ist hierbei, dass diese Frist aber erst zu laufen beginnt, wenn man hierüber hinreichend belehrt worden ist. Dies geschieht häufig eben genau nicht oder nicht ordnungsgemäß und so beginnt die Frist häufig gar nicht zu laufen. In diesen Fällen, kann man sich noch viel länger von solchen angeblichen Vereinbarungen lösen, nebenbei bleibt natürlich die Möglichkeit, etwaige Erklärungen wegen arglistischer Täuschung anzufechten.

Wichtig Unternehmer haben ein solches Widerrufsrecht asudrücklich nicht!

Bitte sprechen Sie uns gern an, wenn Sie Fragen haben und rechtliche Hilfe benötigen. Unten sehen Sie -wie gewohnt einen Videoausschnitt des Beitrags.

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Das Deutsche Patent- und Markenamt warnt im Zusammenhang mit Schutzrechtsanmeldungen und -verlängerungen vor - teilweise irreführenden - Angeboten, Zahlungsaufforderungen und Rechnungen, die nicht vom Deutschen Patent- und Markenamt stammen.

Unternehmen bieten - teilweise unter behördenähnlichen Bezeichnungen - eine kostenpflichtige Veröffentlichung oder Eintragung von Schutzrechten in nichtamtliche Register oder eine Verlängerung des Schutzrechts beim Deutschen Patent- und Markenamt an. Die Angebote, Zahlungsaufforderungen bzw. Rechnungen und Überweisungsträger dieser Unternehmen wecken teilweise den Anschein amtlicher Formulare. Solche Schreiben entfalten für sich allein jedoch keinerlei Rechtswirkungen, eine Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Aussteller wird hierdurch nicht begründet.


Schutzrechtsanmeldungen:

Das Deutsche Patent- und Markenamt weist darauf hin, dass ein wirksamer Rechtsschutz nur mittels Anmeldung eines Schutzrechts beim Deutschen Patent- und Markenamt oder bei anderen Behörden des gewerblichen Rechtsschutzes erlangt werden kann.

Amtliche Gebühren, die im Zusammenhang mit einem Schutzrecht im Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt anfallen, sind ausschließlich auf das vom Deutschen Patent- und Markenamt benannte Konto einzuzahlen.

Insbesondere folgende Unternehmen stehen nicht im Zusammenhang mit Aufgaben und Leistungen des Deutschen Patent- und Markenamts:

  • A - D
    • AGN Marken- und Unternehmens Veröffentlichung
    • AGR Allgemeine Gewerbedatei e.K.
    • ALCOON Deutsches Zentralregister für Marken und Patente München
    • ALCOON Europäisches Zentralregister für Marken und Patente München
    • Allgemeines Datenregister
    • Allgemeine Gewerbeverwaltung (AGV)
    • Allgemeines Unternehmensregister (AUR) *NEU*
    • AZIS Deutsches Zentralregister für Marken und Patente München
    • AZIS Europäisches Zentralregister für Marken und Patente München
    • BDAV Betriebsdaten Archiv UG
    • Community Trade Marks and Designs Limited
    • CPTD - Central Patent & Trademark Database
    • DEPA Data Archives *NEU*
    • DEPA Datenarchiv
    • Deutsches Zentralregister für Marken und Patente München
    • DMPR - Deutsches Marken- und Patent Register
    • DPA - Deutsches Patent und Marken Register *NEU*
  • E - H
    • eBR elektronische Bekanntmachung für Marken / Gebrauchsmuster / Patente
    • eBR elektronisches Bundesregister
    • Euro IP Register
    • Europäisches Zentralregister für Marken und Patente *NEU*
    • European Central Register of Brands and Patents *NEU*
    • European Central Registration Service *NEU*
    • European Pantent Agency
    • European Trade marks and Designs
    • FIPTR Federated Institute for Patent- & Trademark Registry
  • I - M
    • I.B.F.T.P.R. International Bureau for Federated Trademark Patent Register
    • I.B.I.P. International Bureau for Intellectual Property
    • IOPTS International Organization for Patent & Trademark Service Corporation
    • Marken & Patent Registerverzeichnis
    • Marken- und Patentregister *NEU*
    • Marken- und Unternehmensveröffentlichungen*NEU*
    • Matic-Verlagsgesellschaft mbH
    • MC - Register of Trading
    • MDS Marken Deutschland Servicegesellschaft
    • MGH - UnternehmensVeröffentlichungen Marken - Patente *NEU*
    • MILASTO Company S.A.
  • N - R
    • ODM srl. *NEU*
    • OHMI Office for international registration
    • Patent Trademark Register *NEU*
    • Register Community Trade marks
    • Register of Commerce - Markenregisterverzeichnis
    • Register of International Patents *NEU*
    • RIPT s.r.o. *NEU*
  • S - Z
    • TM-Edition International Catalogue of Trademarks
    • TM Selection - Trademark Selection GmbH
    • USA TradeMark Ent., INC.
    • VPM Deutsches Verzeichnis für Marken und Patente München
    • WBIP World Bureau Intellectual Property
    • WDTP Worldwide Database of Trademarks and Patents
    • WIG-Wirtschaftszentrale für Industrie und Gewerbe AG
    • WIHH-Wirtschaftsinstitut für Industrie, Handel, Handwerk AG
    • WIPD World Intellectual Property Database
    • W.O.I.P. Globex World Organisation Intellectual Property
    • WPTI s.r.o. World Patent and Trademark Index
    • ZDV - Zentrales Datenverzeichnis *NEU*
    • Zentrales Gewerbe Register
    • ZGR Zentrale für Gewerbliche Marken-Registrierungen
    • ZGV *NEU*
    • ZRMP Deutsches Zentralregister für Marken und Patente München
    • ZUGV Zentrale für Unternehmens- und Gewerbeveröffentlichungen


Schutzrechtsverlängerungen:

Schutzrechte können durch rechtzeitige Einzahlung der jeweiligen Verlängerungsgebühr direkt auf das Konto des Deutschen Patent- und Markenamts verlängert werden. Zur Höhe der Verlängerungsgebühr wird auf das pdf- Datei Kostenmerkblatt verwiesen.

Insbesondere folgende Unternehmen sind nicht vom Deutschen Patent- und Markenamt beauftragt:

  • Deutsche Markenverlängerung AG
  • DFA Deutsche Finanz Administration GmbH
  • DMPVA UG (haftungsbeschränkt) *NEU*
  • DMV-Deutsche Markenverlängerungs GmbH
  • DPMV-Deutsche Patent- und Markenverlängerung GmbH
  • ECTO SA
  • European Trademark Organisation S.A.
  • Intellectual Property Agency Ltd.
  • Nationales Markenregister AG
  • Nationales Patentregister AG *NEU*
  • Patent & Trademark Organisation LLC
  • Trademark Renewal Service Ltd.