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ACTA ein Schreckgespenst? - RA Terhaag live zu gesitigem Eigentum und Produktpiraterie im ZDF bei "Volle Kanne"

ACTA ein Schreckgespenst?

Zum Schutz geistigen Eigentums und dem Kampf gegen internationale Markenpiraterie

mit Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL.M.

Abmahnungen wegen der Nutzung von Tauschbörsen (sog. Filesharing) oder sonstigen Download oder der Verbreitung gesitigen Eigentums anderer sind im Bereich des Internetrechts nicht mehr wegzudenken. Tausende von Betroffenen erhalten Post von Abmahnkanzleien, in denen regelmäßig neben vorformulierten Unterlassungserklärungen horrende Schadensersatzbeträge gefordert werden.

Um eins vorweg zu schicken: geistiges Eigentum ist genauso schützens- und verteidigungswert wie sonstige Besitztümer. Jetzt ist ACTA, das Anti-Counterfeiting Trade Agreement, in aller Munde und die kritik ist groß. Im Kern handelt es sich hierbei um ein internationales Abkommen, mit dem Ziel, Urheberrechte international (besser) durchzusetzen.

Kritiker bemängeln insbesondere , dass ACTA unter Ausschluss der Öffentlichkeit und unter großem Einfluss von Lobbyisten zum Beispiel der Musik- und Filmindustrie entstanden ist. Gerade die angestrebte und durch Erweiterung der Störerhaftung erzwungene Kooperation zwischen Rechteinhabern und Providern bei der Bekämpfung von Raubkopien schürt die Sorge vor der totalen Überwachung oder der faktischen Erleichterung der Zensur.

Rechtsanwalt Terhaag konnte einige grundsätzliche Hinweise geben, was erlaubt was verboten ist und auch die Abmahnindustire war kurz Thema.

Betroffene, die teilweise unter sehr kurzer Fristensetzung Abmahnungen ins Haus flattern, wissen sich oft nicht anders zu helfen als die geforderten Unterlagen zu unterzeichnen und Schadensersatz zu bezahlen, da nicht immer so kurzfristig kompetenter Rat eingeholt werden kann.
Hiervon kann jedoch nur dringend abgeraten werden! Selbst wenn die Abmahnung dem Grunde nach berechtigt ist – was aktuell in vielen Fällen bezweifelt werden muss – so sind doch die geltend gemachten Ansprüche in der konkreten Form vielfach nicht haltbar.
Insbesondere sollte auf die Formulierung der Unterlassungserklärung peinlich genau geachtet werden. Auch die Beträge, welche in den Abmahnungen angesetzt werden, sind der Höhe nach oftmals nicht berechtigt.

Neben den marken- und urhebrrechtlichen Fragen wurde Rechtsanwalt Terhaag auch kurz zum Immunitätsaufhebungsverfahren gegen Bundespräsident Christian Wulff befragt. Etwas verduzt, sagte er, dass es wahrscheinlich eher nicht dazu kommen wird und sollte Recht behalten...

Das Interview können Sie sich hier ansehen:

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