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Plagiatsvorwurf gegen Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg - RA Michael Terhaag in der Aktuellen Stunde im WDR Fernsehen zu den möglichen Rechtsfolgen

Das Urheberrecht gilt grundsätzlich auch für Doktorarbeiten

 

- Aktuelle Stunde zu den möglichen Folgen der Plagiatsaffaire des aktuellen Verteidigungsminister-

von und mit Rechtsanwalt Michael Terhaag,
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
-

"Wer im Rahmen seines Studiums immer 100%ig richtig zitiert und Fußnoten gesetzt hat, der werfe den ersten Stein" war der erste Gedanke, als Unregelmäßigkeiten bei der Doktorarbeit von Herrn zu Guttenberg bekannt wurden.

Mittlerweile hat sich die Sache aber doch sehr ausgeweitet und auch der minister hat längst "schwerwiegende handwerkliche Fehler" eingeräumt und auf den Titel vollumfänglich verzichtet.Den konkreten Ablauf des Krisenmanagement darf man aber wohl als unglücklich bezeichnen.

Die Sendung Aktuelle Stunde des WDR-Fernsehens fragte den Verfasser nun, welche straf- und zivilrechtlichen Folgen die Plagiatsaffaire für den Verteidigungsminster theoretisch haben könnte.

Selbstverständlich ist ein klassischer Verstoß gegen geltendes Urheberrecht auch strafbar. Aber eine fahrlässige Begehung einer solchen Tat ist nicht möglich und so wird dem Betroffenen, wie jedem anderen, im Ergebnis Vorsatz nachzuweisen sein. Sicher hier ein schwieriges Unterfangen.

Aber die Frage darf gestellt werden, ob ein studierter Jurist sich nicht darüber im Klaren sein muss, wenn er -wenn sich dies bestätigt- seitenweise Texte anderer ohne Einverständnis kopiert, deren Rechte verletzt. Das so genannte billige Inkauf nehmen eines urheberrechtlichen Verstoßes reicht hierbei völlig aus.

Gleichzeitig löst ein solches Verhalten -und zwar verschuldensunabhängig-  zudem zivilrechtlich nicht unerhebliche Unterlassungs- und möglicherweise sogar Schadensersatzansprüche der unfreiwilligen Ghostwriter aus.

Ob es sich hierbei um ein Kavaliersdelikt handelt, das mit der Rückgabe der Doktorwürden seine Erledigung finden kann, mögen und werden wohl auch noch andere entscheiden. Wir haben hier und gegenüber dem WDR nur die Grundsätze erläutert.

Vieles wird von dem konkreten Umfang der Übernahmen abhängen, wir rechnen im Ergebnis trotz der teilweise heftigen im Raum stehenden Vorwürfen eher nicht mit handfesten juristischen Folgen für Herrn zu Guttenberg.

Nachstehend geben wir -wie gewohnt- einen kurzen Ausschnitt des Auftritts im WDR Fernsehen wieder.

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