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Verschärftes Urheberrecht tritt in Kraft - RA Terhaag live zum Top-Thema im ZDF bei "Volle Kanne"

Risikoreiches Raubkopieren

Verschärftes Urheberrecht ist in Kraft -
mit Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL.M. (Informationsrecht) 

 

Seit Anfang des Jahres 2008 ist nun nicht mehr "nur" die Kopie einer "offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlage" untersagt. Die Vorschrift des § 53 UrhG zur so genannten Privatkopie ist um eine weitere Gegenausnahme reicher. Das Verbot der Vervielfältigung wird nun vielmehr explizit auf unrechtmäßig im Internet zum Download angebotene Werke ausgedehnt.

Es gilt also nunmehr ausdrücklich auch für solche Kopien, die ohne Erlaubnis der Rechteinhaber im Netz zum Download bereit stehen. Darunter fallen nach neuer Gesetzeslage auch die so genannten Privatkopien, deren Herstellung zwar möglicherweise rechtmäßig war, die aber ohne Gehnemigung der Rechteinhaber bzw. der -verwerter zum öffentlichen Download angeboten werden. Aktuelle Kinofilme können grundsätzlich nicht als legale Kopie im Internet stehen.

Rechtsanwalt Michael Terhaag durfte einmal mehr live im ZDF bei "Volle Kanne" zur Sache Stellung nehmen und erläuterte an Beispielen aus dem Internet, wann man befürchten muss, eine offensichtlich rechtswidrige Quelle anzuzapfen und wann der Download höchstwahrscheinlich, denn dann in aller Regel gegen angemessenes Endgelt, zulässig ist.

Ausschnitte von dem Beitrag befinden sich wie gewohnt in den Videofenstern unten und es gibt auch einen solchen unmittelbar in der mediathek des ZDF.

 

 

 

Bitte sprechen Sie uns gern an, wenn Sie Fragen haben und rechtliche Hilfe benötigen.

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