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Second Life – Totgesagte leben länger

Second Life – Totgesagte leben länger

Interview mit Dr. Herrmann bei n-tv Ratgeber - Steuern & Recht

mit Rechtsanwalt Dr. Volker Herrmann

Das n-tv Magazin Ratgeber – Steuern & Recht berichtete ausführlich über die Internet-Plattform Second Life und andere virtuelle Welten wie z.B. World of Warcraft. Zwar ist der Medienhype um Second Life bereits seit einigen Monaten vorbei, doch Totgesagte leben bekanntlich länger.

So erfreut sich Second Life, aber insbesondere auch World of Warcraft, einer stetig wachsenden Fangemeinde und Millionen von Internet-Nutzern leben in diesen virtuellen Schaubuden ein zweites Leben mit einem zweiten Gesicht des von ihnen ausgewählten Avatars. Dabei wird in den virtuellen Wunderwelten nicht nur gespielt, sondern auch ein reges Geschäftsleben ausgeübt. Besonders Second Life zeichnet sich dabei durch die Kunstwährung Linden-Dollars aus, mit denen bei Second Life Handel betrieben werden kann. So können nicht nur virtuelle Grundstücke und digitale Kunstformen, wie z.B. die Kleidung des ausgewählten Avatars, ge- und verkauft werden, sondern es sind auch zahlreiche Veranstaltung innerhalb von Second Life kostenpflichtig und werden mit den Linden-Dollars bezahlt.

Dabei handelt es sich nicht nur um eine Spaßwährung, sondern auf Grund des durch den Betreiber von Second Life, Linden-Lab, festgelegten Wechselkurses können diese Linden-Dollars in reale US-Dollars umgetauscht werden. Auf diese Weise wird das Spielgeld plötzlich zum realen Geld und überall, wo es um das liebe Geld geht, entstehen bekanntlich Rechtsprobleme. Virtuelle Gegenstände können beispielsweise auch über eBay ersteigert werden, was natürlich nur gegen richtige Zahlungsmittel von statten geht. eBay hat dabei in seine Geschäftsbedingungen eine Sonderklausel eingeführt, wonach Gegenstände für und aus der Second Life Wunderwelt ausnahmsweise und im Gegensatz zu sonstigen vergleichbaren Welten auch bei eBay angeboten und ersteigert werden dürfen.

Rechtsanwalt Dr. Volker Herrmann konnte gegenüber n-tv in einem ausführlichen Interview zahlreiche Fragen rund um die neuartigen Rechtsprobleme aus Second Life und World of Warcraft beantworten. Dabei ging es nicht nur um die Frage der Wirksamkeit von Verträgen, die im Rahmen solcher Internet-Plattformen geschlossen werden, sondern auch um mögliche Straftatbestände, die in Second Life verwirklicht werden können. Dr. Herrmann hatte dabei Gelegenheit über entsprechende Beispielsfälle zu berichten und konnte deutlich machen, dass auch in der virtuellen Welt reale Strafen und eine Verfolgung durch den Staatsanwalt möglich sind.

Das Magazin n-tv – Service Steuern & Recht befragte Rechtsanwalt Dr. Volker Herrmann dabei auch zu seiner Einschätzung über die weitere Rechtsentwicklung in Second Life und Dr. Herrmann wagte den Ausblick, dass sich auch deutsche Gerichte in Zukunft häufiger mit solchen virtuellen Welten beschäftigen werden. Bei wachsender wirtschaftlicher Bedeutung dieser Plattformen sind entsprechende Präzedensfälle zu erwarten. 

Dr. Herrmann ist seit den Anfängen von Second Life mit einem eigenen Avartar „Advo“ im virtuellen Geschehen vertreten und hat bereits zahlreiche Beiträge rund um Second Life und World of Warcraft veröffentlicht.

Einige Ausschnitte des n-tv Interviews mit Rechtsanwalt Dr. Volker Herrmann können Sie hier abrufen:

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