×

Rückruf vereinbaren

Ihre Nachricht an uns

Startseite
/
Medienauftritte
/
RTL
/
Hausverlosung im Netz - RA Terhaag zu aktuellem Fall bei RTL West

Hausverlosung im Netz?

Ein gewagter neuer Versuch... "vom Anwalt geprüft"

mit Rechtsanwalt Michael Terhaag bei RTL Explosiv

In vielen Ländern ist es erlaubt oder werden private Hausverlosungen geduldet. Aber ist es auch in Deutschland zulässig, sein Haus oder Grundstück im Internet zu verlosen?

Darüber hatte jüngst auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zu entscheiden:

Hausverlosung über das Internet

Der dortige Hauseigentümer stellte seine Immobilie ins Netz und bot jedem "Kaufinteressenten" an, ein Los von insgesamt 13.900 Losen zu einem Preis von 59,- € zu reservieren. Nach Reservierung aller Lose sollte dann der Gewinner gelost werden. Im Falle, dass die Verlosung nicht stattfinden würde, sollte jeder Teilnehmer – Losinhaber – seine Gebühr zurück erhalten. Das Innenministerium ging dagegen vor – untersagte dieses Losverfahren. Die Begründung: Es stelle unzulässiges Glücksspiel dar.

Untersagung als unzulässiges Glücksspiel rechtmäßig

Das OVG Berlin Brandenburg gab der Behörde im Ergebnis Recht. Schon allein die Losreservierungen bedeuten, dass ein Glücksspielvertrag eingegangen wird. Öffentliche Glücksspiele im Internet sind verboten und zwar nach § 4 Abs. 4 GlüStV. Die Untersagung sei also rechtmäßig. Die Hausverlosung im Internet ist rechtswidrig und strafbar. Außerdem soll mit dieser Entscheidung vermieden werden, dass der Nachahmungseffekt eintritt und andere auch online ihr Haus verlosen wollen.

Das hat nicht ganz geklappt, den aktuell wird wieder in Münster ein haus verlost... Die Verlosung ist laut Internet "vom Anwalt geprüft".

Verlosung ist Glücksspiel

Jede reine Verlosung eines Eigenheims zu einem Lospreis von zum Beispiel 99 € ist zweifelsohne als Glücksspiel einzustufen - das Ergebnis ist rein vom Zufall abhängig, der Einsatz ist erheblich und auch ein mächtiger Gewinn liegt vor. Im aktuellen Fall, der Anlass der Berichterstattung von RTL und dem in unseren Kanzleiräumen geführten Interview war, ist die Verlosung kostenlos. An dieser kann aber nur teilnehmen, wer vorher an einer Hausbesichtigung teilgenommen hat, die 99,- € kostet. Anschließend muss noch eine oder mehrere Fragen beantwortet werden.

Reines Geschicklichkeitsspiel

Da die Fragen aber nach bisherigen Kenntnisstand von jedermann auf das Einfachste beantwortet werden können, hängt der Gewinn des Hauses unserer Einschätzung nach weiterhin nahezu auschließlich von der Zufallskomponente ab. Bei einem "Schachturnier wäre das natürlich etwas anderes", so Rechtsanwalt Terhaag gegenüber RTL.

Viele ungeklärte Fragen

Wir gehen davon aus, dass das aktuelle Angebot ein wenig durch eine Entscheidung des OVG Münster getragen ist, welches das Verbot einer anderen Verlosung wegen eines Verstoßes gegen Europarecht für rechtswidrig erklärt hat. In jedem Fall dünnes Eis, den ein Strafgericht könnte die Sache anders sehen. Wir werden weiter berichten. Einen kurzen Video-Ausschnitt zum Auftritt finden Sie unter terhaag.de.