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Rechtsanwalt Terhaag bei Planetopia in Sat1 zum Thema "AGB-Fallen"


RA Michael Terhaag bei Planetopia, Sat.1

- Thema diesmal: "AGB-Fallen" - Wie groß ist die Gefahr des Kleingedruckten wirklich?
 
mit Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL.M.
 

Im Internet mehren sich die vermeintlichen Schnäppchen und unglaublich günstigen Angebote. Mit wenigen Klicks werden Waren geordert oder und/oder Dienstleistungen in Anspruch genommen. Der zu bestätigende Satz „Ja, ich bin mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einverstanden“ wird sorglos und ahnungslos akzeptiert.

In dem aktuellen Beitrag des Sat.1-Verbrauchermagazins "Planetopia" ging es um zahlreiche Beispiele bei denen User AGB nicht gelesen oder Kostenhinweise überlesen haben und nachher sich über die hereinflatterten Rechnungen wunderten. Es gibt sicher viel ärgerliche Abzocke im Netz, aber manchmal gehen die Anwender doch sehr sorg- und achtlos mit Ihren persönlichen Daten und potentiellen Vertragsbeziehungen im Internet um.

Herr Kollege Rechtsanwalt Terhaag stand dem Magazin einmal mehr als rechtlicher Berater, aber natürlich auch unmittelbar vor der Kamera zur Verfügung.

Im ersten Fall war eine junge Dame auf einer Seite mit Fragen für die Führerscheinprüfung ohne dies zu merken, einen Dienstleistungsvertrag eingegangen. Der vergleichsweise (zumindest zu dem von uns überprüften Zeitpunkt deutliche) Kostenhinweis wurde nicht zur Kenntnis genommen. Bei diesem konkreten Beispiel lag, wenn der Kostenhinweis zuvor ebenso deutlich war, ein klarer Vertragsschluss vor und die Dame muss hoffen, dass wegen des vergleichsweise geringen Betrages eine Klage ausbleibt.
Wenn sie in einem unwahrscheinlichen Verfahren nachweisen kann, dass sie mit hinweisen wie "hier alles kostenlos" in Werbebannern oder Google-Anzeigen auf die Internetseite gelockt wurde, wird der mutmaßlich dubiose Anbieter allerdings doch das Nachsehen haben. Zudem bleibt Ihr die Möglichkeit die Erklärung wegen Irrtums anzufechten.

In jedem Fall sollte man sich aber immer vergewissern, dass man kein Abonnement eingegangen worden ist und spätestens bei Erhalt eines gerichtlichen Mahnbescheides einen Anwalt einschalten.

Ein anderes Beispiel ist die Seite eines Millionen-Gewinnspiels, bei dem nach Art von "Wer wird Millionär?" - wenn auch ohne Günther Jauch ;) - Fragen beantworten kann/muss. Nach fünf Fragen soll man für einen Möglichen Gewinn schon mal seine vollständigen Daten eingeben und akzeptiert so die Spielgebühren von 10 (!) Euro pro Spiel.

Auch hier war der Kostenhinweis relativ deutlich, wenn auch zu diesem Zeitpunkt wohl kaum noch einer mit einer solchen Kostenfolge rechnet. 10 € für ein paar Fragen in Gewinnspielmanier dürfte allerdings den Tatbestand des Wuchers oder gar der Sittenwidrigkeit erfüllen.
Dennoch Achtung: Es gilt sogenannte Privatautonomie, das heißt, grundsätzlich ist alles frei vereinbar. Ganz vereinfacht gesprochen: Wenn ich mit jemandem einen Vertrag schließe, dass er mir für einmal um den Häuserblock oder eine Zeitung kaufen gehen, fünfzig Euro schuldet und er schlägt ein, muss er hierfür anschließend auch diesen Betrag bezahlen.

Das dritte Beispiel mit unserer Beteiligung, ist der sogenannte Versandkostentrick. Jemand verkauft ganz billige Druckerpatronen, oder wie in diesem Beispiel Wasserkanister und "knallt" dann irrsinnige Versandkosten oben drauf. Grundsätzlich frei vereinbar, es sei denn der Verkäufer überspannt den Bogen und es wird zum Wucher. Übrigens gerade bei Ebay muss sich der Verkäufer auf den Wunsch des Käufers auf Selbstabholung einlassen! So entschied soeben zumindest das Amtsgericht Koblenz.

In jedem Fall gilt, surfen Sie nicht zu blauäugig durchs Netz. Mit ein bisschen Aufmerksamkeit lassen sich viele Klippen um schiffen. Sollten Sie in dem Zusammenhang Rückfragen haben, zögern Sie bitte nicht, auf unser anwaltliche Beratung zurückzugreifen.

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 ;)