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RA Terhaag zur Primetime in den Nachrichten - Thema Ebay, Abmahnung und Ed Hardy

Die (ewige) Ebay-Falle

Altbekannter Fall - sorgt für großen Wirbel

 

- mit Michael Terhaag, LL.M.
Rechtsanwalt und Spezialist für Mode- und Markenrecht
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Seit Jahren berichten wir intensiv über Ebay, vgl. etwa unseren ersten <link>Überblick zum Thema Ebayrecht, aber auch die übrigen Teile der entsprechenden Serie zum Recht der Onlineauktionen im <link>Teil 2, <link>3, <link>4, <link typo3>5, <link typo3>6, <link typo3>7, ... <link medienauftritte ebay-recht-teil-11-aufrechtde-im-tv-zdf-volle-kanne-ra-terhaag-zum-thema-ebay-und-recht.html>11.

Bei dem aktuellen Fall ging es um ein T-Shirt der Marke Ed Hardy.
Ed-Hardy-Ware darf grundsätzlich nur von lizenzierten Händlern vertrieben werden. Im vorliegenden Fall handelte es sich wohl um ein besonderes Design, das von Ed Hardy überhaupt nicht in Europa vertreibt. Das Shirt kam aus den USA, man spricht hier von einem so genannten „Grauimport“. Das Problem ist bekannt, namentlich wegen der Marke „Abercrombie & Fitch“, die in der Vergangenheit von der gleichen Kanzlei vertreten wurde und für viel Wirbel und Verunsicherung sorgte.

Grundsätzlich darf man als Privatperson selbstverständlich Markenprodukte über Ebay verkaufen und diese auch mit der Marke kennzeichnen, also genau so nennen. Voraussetzung ist aber, dass es sich wirklich um Originalware und keine Plagiate handelt sowie diese zuvor ordnungsgemäß in den europäischen Wirtschaftsraum gelangt sind. Wir berichteten bereits umfangreich.

Sollten Sie in dem Zusammenhang, das heißt auch rund um das Thema Ebay, Marken und Abmahnungen  Beratung wünschen, stehen wir natürlich gern zur Verfügung!

Hier noch ein paar Eindrücke von den Berichten bei Sat1, Pro Sieben und N24...

 

... sowie noch ein kurzer Videoausschnitt:

 

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