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RA Michael Terhaag live "Volle Kanne" im ZDF - Topthema diesmal "Tauschringe und Tauschbörsen"

Tauschringe und -Tauschbörsen boomen - nicht nur im Netz

Rechtsanwalt MichaelTerhaag
live bei "Volle Kanne" im ZDF

"Tausche Tapezieren gegen Hemden bügeln" - Tauschringe boomen. Manchmal hat man den Eindruck, was früher bei Ebay eingestellt wurde, wird jetzt gleich getauscht.

Es gibt regionale, aber auch überregional organisierte Tauschringe - on- und offline. Die einen bringen Tauschpartner "nur" zusammen und dienen so lediglich als Vermittler, andere Tauschringe bieten eine virtuelle Zweitwährung (Talente, Sterntaler, Chips o.ä.) an, gegen die getauscht wird. In dem meisten Fällen lassen sich so tolle "Deals" machen. Aber natürlich geht auch hier nicht immer alles glatt und teilweise stellt sich später heraus das die Tauschpartner ausgesprochen blauäugig sich auf einen Kuhhandel eingelassen haben.

Zum Weltspartag und dem Thema Tauschringe war Herr Kollege Terhaag einmal mehr in dem beliebten Verbrauchermagazin "Volle Kanne" vom ZDFlive hier im Düsseldorfer Studio.

Im Grunde unterscheidet sich der Tausch nicht wesentlich vom Kauf. Während dort aber die eine Gegenleistung einfach Geld ist, sind beim Tausch gleich zwei Leistungen ganz genau zu konkretisieren, damit es am Ende keinen Ärger gibt. Beim Tausch von Waren ist -wie zum Beispiel bei Ebay auch- jede einzelne Schwachstelle Ihres Tauschprodukts unbedingt mit anzugeben, denn auch hier müssen Sie die geschuldete Ware verbindlich liefern.

Tauschen Sie einen Flachbildfernseher und vergessen Sie dabei zu erwähnen, dass dieser stark reparaturbedürftig ist, haben Sie Ihrem Tauschpartner im schlechtesten Fall die Reparatur zu bezahlen oder eventuell sogar einen neuen Fernseher zu besorgen. So gilt für gewerbliche Tauschfreunde auch  die volle Gewährleistung. Der Privatmann kann diese zwar einschränken und teilweise ausschließen, muss aber immer darauf achten durch zu umfangreiche Tauschgeschäfte nicht gewerblich zu werden, vgl. zur Unternehmereigenschaft bei Ebay z.B. LG Mainz, LG Berlin oder auch LG Coburg.

Die Konkretisierung der Tauschware ist auch bei Dienstleistungen von überragender Bedeutung. Wie viel Stunden möchten Sie Babysitten anbieten? Wie viele Arbeitstage welcher Länge oder wie viel Quadratmeter bieten Sie an zu streichen? Ganz wichtig wer stellt hierfür genau welche Materialien? Wann und vor allem bis wann soll dieDienstleistung erbracht werden? Zur Sicherheit sollte man daher vorher Abschluss des Tauschs alle wichtigen Punkte und Eckdaten des Geschäfts grundsätzlich genau geregelt werden.

Dabei gilt: Hände weg von erlaubnispflichtigen Dienstleistungen, wie zum Beispiel Rechtsberatung oder auch Heilberufen!

Überhaupt sollte klar geregelt sein, ob der Dienstleister Laie oder Fachmann ist, denn hiernach richtet sich sicher auch die geschuldete Qualität. Gewerbliche Handwerker sollten hierbei beachten, dass sie je nach Umfang schnell steuerpflichtige Arbeiten erbringen können.

Rechtliche oder gar gerichtliche Auseinandersetzungen sind bislang noch rar gesät, was insbesondere an den geringen Werten der Tauschobjekte liegt. Nimmt die Beliebtheit der Tauschbörsen aber weiter zu dürfte sich das rasch ändern... Selbstverständlich stehen wir für Rechtsrat und -tat gern zur Verfügung. Email oder Anruf genügt...

In dem Videofenster finden Sie -wie gewohnt- einen Ausschnitt von dem Beitrag.