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RA Michael Terhaag live "Volle Kanne" im ZDF - Topthema "Ärger beim Internet-Anbieterwechsel" im ZDF

TV-Auftritt live "Volle Kanne" im ZDF - Top-Thema diesmal "Ärger beim Internet-Anbieterwechsel"

mit Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL.M. (Informationsrecht)

 

 

<media 1230></media>Durch einen Anbieterwechsel kann man einiges Geld sparen!

Insbesondere unter den Internet-Service-Provider (sogen. ISP) tobt aktuell ein besonderer Preiskampf!

Liefert der neue Anbieter die erforderlichen Geräte aber nicht rechtzeitig oder bekommt den Dienst aus anderen Gründen nicht zum Laufen, verfliegt die Freude über das vermeintlich gesparte Geld recht schnell.
Wer sich als Verbraucher von einem neuen Vertrag früh lösen möchte möchte, muss unbedingt die Widerrufsfristen beachten.

Mittlerweile hat sich bei den Providern die Unart durchgesetzt, quasi aus Prinzip die gesetzliche Widerufsfrist von grundsätzlich zwei Wochen zunächst abzuwarten, bevor man überhaupt irgendetwas unternimmt.

Dieser vermeintliche Trick ist trügerisch, solange der Kunde nicht hinreichend und umfangreich über seine Verbraucherrechte zuvor belehrt wurde. Ist dies aber entweder per Mail, Bestätigungsschreiben oder sogar schon bei der Bestellung selbst im Internet vollständig erfolgt, beginnt die Widerrufsfrist bei Dienstleistungsverträgen, anders als bei Warenlieferungen tatsächlich bereits zu laufen!

Für den Fall, dass sich Anbieter und Nutzer darüber einig sind, dass die Inanspruchnahme des Angebots bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen soll und der Nutzer sie daraufhin in Anspruch nimmt, ist zumindest ein Widerruf nach dem Gesetz sogar ausgeschlossen!

Wenn aber der neue Anbieter nachweisbar die versprochene Performance trotz Nachbesserungsversuche nicht erfüllt oder Lieferfristen wiederholt verstreichen lässt, ist im Einzelfall sicher auch mal eine Kündigung u.U. sogar mit sofortiger Wirkung möglich!

<media 1428></media>Der Beitrag des aktuellen Top-Thema befasste sich zudem noch mit dem richtigen Umgang mit Call-Centern, der richtigen Reaktion auf Mahnungen und insbesondere gerichtlichen Mahnbescheiden.

Herr Kollege Rechtsanwalt Terhaag stand dem Bericht als rechtlicher Berater zur Verfügung und stand anschließend live den Fragen der "Vollen Kanne" Rede und Antwort. Ausschnitte des Beitrag können sich sich durch anklicken der Bilder anschauen. 

Sollten Sie in dem Zusammenhang Rückfragen haben, zögern Sie bitte nicht, auf unser anwaltliche Beratung zurückzugreifen. Email oder Anruf genügt...