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Pooth per Strafbefehl zu einem Haft zur Bewährung verurteilt - RA Terhaag bei leute heute im ZDF

Franjo Pooth per Strafbefehl zu Bewährungsstrafe mit Auflagen verurteilt - Entscheidung durch Rechtsmittelverzicht bereits rechtskräftig

von <link typo3>Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL.M. 

Gut ein Jahr nach dem Bekanntwerden der Pooth-Affäre scheint das Schlimmste für den gescheiterten "Jungunternehmer" bereits ausgestanden. Nach Angaben eines Gerichtssprechers des Landgerichts Düsseldorf wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft ein entsprechender Strafbefehl erlassen.

Wir hatten ja bereits mehrfach berichtet vgl. etwa <link>www.aufrecht.de/5548.html sowie <link>www.aufrecht.de/5830.html.

Der Strafbefehl ist bereits rechtskräftig, da Franjo Pooth auf die Einlegung von Rechtsmitteln verzichtet hat. Eine Hauptverhandlung findet daher nicht mehr statt, wobei hiermit wohl das zweitwichtigste Ziel in der Sache erreicht wurde.

Man kann den Ausgang des Verfahrens mit Fug und Recht als Sieg des Promis bezeichnen. Zwar ist er nunmehr vorbestraft und seine vormalige Unschuldsbehauptungen Schall und Rauch, aber ihm ist der öffentliche Schauprozess sowie eine tatsächlich zu verbüßende Haftstrafe erspart bleiben. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Die 100.000,- Euro Bewährungsauflage, die an den Insolvenzverwalter seiner früheren Firma Maxfield zu zahlen sind, dürften aus seinem unmittelbaren Umfeld aus der Portokasse beglichen werden können. Zur Zahlung bleibt sogar noch ein halbes Jahr Zeit.

Nach Angaben des Gerichts ist es überzeugt, dass Franjo Pooth hätte erkennen müssen, dass seine Firma Maxfield bereits zum 30. September 2007 überschuldet war. Demnach hätte er innerhalb der gesetzlichen Frist von drei Wochen einen Insolvenzantrag stellen müssen. Tatsächlich erfolgte dies erst am 18. Januar 2008 beim Amtsgericht Düsseldorf.

Ebenso sah es das Gericht als erwiesen an, dass Franjo Pooth als Inhaber der Elektronikfirma Maxfield einem Sparkassen-Vorstand eine Heimkinoanlage im Wert von mehr als 8800 Euro schenkte, um an neue Kredite für sein Unternehmen zu kommen, welches in eine finanzielle Schieflage geraten war. Die Richter werteten dies als "Vorteilsgewährung". Das Vorstandsmitglied sollte auf diese Weise "bei Laune gehalten werden", hieß es in der Begründung des Strafbefehls.

Desweiteren zu verantworten hatte sich Pooth wegen der Bestechung eines britischen Handelsvertreters. Der Einkäufer erhielt laut Strafbefehl 20.000 Euro von Pooth, damit dieser ihn gegenüber Mitbewerbern bevorzugte.
Schließlich wertere es das Gericht als Untreue, dass Pooth vom Firmenkonto knapp 16.000 Euro abhob, um damit seine Wohnung in London zu renovieren. Das Geld verbuchte er demnach als einen Forderungsverlust, was er seinen Mitgesellschaftern verheimlichte.

Bei der Strafzumessung ist das Amtsgericht Düsseldorf nach eigenen Angaben dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt. Die festgesetzte Geldstrafe muss Pooth an den Insolvenzverwalter seiner Firma zahlen. Die Gesamtsumme der Verbindlichkeiten gegenüber Kleingläubigern, die nach Eintritt der Überschuldung neu entstanden, habe deutlich unter 100.000 Euro gelegen. Insoweit übersteige die Bewährungsauflage zugunsten der Insolvenzmasse diesen Betrag, erklärte das Gericht.

Bei der Strafzumessung war das Amtsgericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt. Das ganze riecht einmal mehr klar nach einem "Deal", bei dem im Gegenzug Pooth offenbar die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft vollständig eingeräumt hatte. Bei all der Verwunderung über das vergleichsweise milde Urteil darf man allerdings nicht außer Betracht lassen, dass der Verurteilte Pooth, bislang nicht vorbestraft war, insofern ist tatsächlich wie durch das Gericht ausgeführt davon auszugehen, dass er sich die Sache zur Warnung dienen lasse und sich zukünftig straffrei führen wird. Da allerdings davon auszugehen ist, dass Maxfield nicht der einzige Beteiligte sein wird, der in der Sache in Insolvenz geht, wird herr Pooth neben sicher nicht unerheblichen Unannehmlichkeiten insgesamt jedoch mit einem blauen Auge aus der Sache herauskommen wird.

Rechtsanwalt Terhaag war zu diesem Thema einmal mehr heute bei "hallo deutschland" und "Leute heute" im Zweiten Deutschen Fernsehen.

Den ersten entsprechenden Ausschnitt haben wir unten eingefügt.

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