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Online-Shopping und Recht - Die Aktzeptanz vom Einkauf im Netz steigt! - RA Terhaag live im ZDF zum bei "Volle Kanne"

Online-Shopping & Recht - Die Aktzeptanz in der Bevölkerung steigt!

- mit Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Michael Terhaag -    

 
   
 
Barack Obama in Dresden! Was hat das mit dem Auftritt im Vormittagsprogramm des ZDF zu tun?

Nun, wegen einer Sondersendung zum Besuch des amerikanischen Präsidenten wurde die Sendezeit der Vollen Kanne auf nur eine Stunde gekürzt und so mussten wir uns auch in dem Interview ordentlich sputen. ;)

 

Einkaufen im Internet wird immer beliebter. Mittlerweile sollen nach aktuellen Statistiken schon 50% der Deutschen regelmäßig im Internet einkaufen.

 

Was für Möglichkeiten habe ich, wenn mir die gelieferte Ware nicht gefällt? Worauf muss ich bei möglichen Reklamationen (Stichwort: Widerruf/Rückgabe) achten?

  • nach geltendem Fernabsatzrecht haben Sie als Verbraucher die Möglichkeit, Bestellungen aus Katalogen oder Internet innerhalb von 2 Wochen ohne Angaben von Gründen zu widerrufen oder die Ware zurückzusenden. Bei unzureichender Belehrung über Ihre Rechte sogar noch viel länger.
     
     
  • Bei Ausübung des Widerrufs- oder Rückgaberecht hat grundsätzlich der Verkäufer die Portokosten für die Rücksendung zu tragen. Allerdings gilt diese Regelung erst ab einem Warenwert von 40 Euro. Entscheidend ist dabei der Wert der gesamten Rücksendung, nicht nur der jedes einzelnen Teils oder der ursprünglichen Bestellung.

Was ist mit PayPal und seinem garantierten Käuferschutz?

Wie sieht's mit der Gewährleistung und Herstellergarantien aus?

  • die geltenden Vorschriften geben dem Verbraucher Gelegenheit, bei Mängeln und Fehlern der Ware, den Verkäufer innerhalb von 2 Jahren auf Gewährleistung in Anspruch zu nehmen. Das bedeutet Ersatztliegerung, Minderung, Wandlung oder u.U. auch Rücktritt.
    Aber Achtung: Nach 6 Monaten erfolgt aber eine Beweislastumkehr, d.h. Sie müssen nach Ablauf dieser Zeit grundsätzlich dem Verkäufer nachweisen, dass der Mangel bereits dem Produkt beim Kauf anhaftete und er nicht am unsachgemäßen Gebrauch Ihrerseits in der Folgezeit liegt.

  • Vor diesem Hintergrund sollte man auf die sogenannte Herstellergarantie achten! Diese ist unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung und dem konkreten Vertragspartner, also dem Geschäft bei dem man die Ware bestellt hat.

Diese und weitere Fragen durfte Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht und den gewerblichen Rechtsschutz Michael Terhaag einmal mehr im ZDF bei "Volle Kanne" beantworten.

Bitte sprechen Sie uns gern an, wenn Sie Fragen haben und rechtliche Hilfe benötigen. Dies gilt selbstverständlich keinesfalls ausschließlich für betroffene Käufer, sondern natürlich auch für gewerbliche Verkäufe, die sich rechtskonform im E-Commerce bewegen möchten.

Unten sehen Sie -wie gewohnt- einen Videoausschnitt des Beitrags, den vollen Beitrag finden Sie -solange es das aktuelle Medienrecht erlaubt- wahrscheinlich in der ZDF-Mediathek.

Bei Fragen oder Beratungsbedarf sprechen Sie uns gern an.

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