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Neues Urheberrecht – WTRP im TV

Neues Urheberrecht – WTRP im TV

Ausführliche Interviews zum Thema Kopierschutzmechanismen & Bagatellklausel

von Rechtsanwalt Dr. Thomas Engels, LL.M.

- vgl. hierzu auch den ersten Teil und zweiten Teil der Beitragsreihe -

Nachdem nunmehr die Bagatellklausel in der geplanten Novellierung des Urheberrechts endgültig vom Tisch ist, besteht für viele Internet- und Computernutzer Informationsbedarf dahingehend, was überhaupt noch erlaubt und was verboten ist. Insbesondere in die Bagatellklausel hatten viele User ihre Hoffnungen gesetzt, bedeutete sie doch eine Straffreiheit bei kleineren Verstößen gegen das Urheberrecht im rein privaten Bereich.

Für den Nutzer bedeuten die anstehenden Neuregelungen nun, dass beim Kopieren von Medien ein bestehender Kopierschutz nicht umgangen werden darf, eine CD also im Zweifelsfalle auch nicht auf den neu gekauften MP3-Player kopiert werden darf.

Beim Nutzen von Internettauschbörsen ist in Zukunft auch Vorsicht geboten. Nicht nur das Bereitstellen, sondern auch das Herunterladen wird in Zukunft mit Strafe bedroht sein, wenn die Rechtswidrigkeit des Inhalts bekannt war. Nach dem Willen des Gesetzgebers dürfte hiervon bei allen in Tauschbörsen angebotenen Musik- und Filmdateien auszugehen sein.

Daneben sind von den Neuregelungen auch einige Randbereiche betroffen. So wird zum Beispiel das Vergütungssystem für Geräte, die zum Kopieren von Inhalten bestimmt sind, neu geregelt. Der Vergütungssatz beträgt nunmehr 5% des Kaufpreises und wird wie gewohnt von vornherein auf den Kaufpreis aufgeschlagen. Der Nutzer wird von dieser Veränderung weiterhin nichts mitbekommen, für die Abführung der Gebühren sind die Hersteller und Importeure zuständig.

Zu diesen Themenkomplexen war unsere Kanzlei zu Gast bei nrw.tv und konnte dort zu den angesprochenen Fragen ausführlich Stellung nehmen. Die vollständigen Beiträge der Sendungen Guten Abend NRW vom 24. März 2006 sowie Guten Morgen NRW vom 27. März 2006 finden Sie hier:

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