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Neuer Anbieter - tote Leitung. Probleme beim Wechsel des Telefon- und Internetanbieters RA Terhaag zum 30. Mal bei Volle Kanne im ZDF

"Probleme beim Wechsel des Telefon- und Internetanbieters" - Top Thema bei Volle Kanne

- mit Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL.M., Fachanwalt für IT-Recht -  

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Durch einen Anbieterwechsel kann man einiges Geld sparen! Glaubt man der Werbung, ist ein Wechsel des DSL- und/oder Festnetzanbieters völlig unkompliziert. In der Praxis läuft aber längst nicht alles reibungslos. Insbesondere unter den Internet-Service-Provider (sogen. ISP) tobt aktuell ein besonderer Preiskampf! Hier geht es darum in kürzester Zeit möglichst viele Verträge abzuschließen. Ob die vollmundigen Versprechungen eingehalten werden können, scheint zweitrangig.

Liefert der neue Anbieter die erforderlichen Geräte aber nicht rechtzeitig oder bekommt den Dienst aus anderen Gründen nicht zum Laufen, verfliegt die Freude über das vermeintlich gesparte Geld recht schnell.
Wer sich als Verbraucher von einem neuen Vertrag früh lösen möchte möchte, muss unbedingt die Widerrufsfristen beachten.

Mittlerweile hat sich bei den Providern die Unart durchgesetzt, quasi aus Prinzip die gesetzliche Widerufsfrist von grundsätzlich zwei Wochen zunächst abzuwarten, bevor man überhaupt irgendetwas unternimmt.

Dieser vermeintliche Trick ist trügerisch, solange der Kunde nicht hinreichend und umfangreich über seine Verbraucherrechte zuvor belehrt wurde. Ist dies aber entweder per Mail, Bestätigungsschreiben oder sogar schon bei der Bestellung selbst im Internet vollständig erfolgt, beginnt die Widerrufsfrist bei Dienstleistungsverträgen, anders als bei Warenlieferungen tatsächlich bereits zu laufen!

Für den Fall, dass sich Anbieter und Nutzer darüber einig sind, dass die Inanspruchnahme des Angebots bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen soll und der Nutzer sie daraufhin in Anspruch nimmt, ist zumindest ein Widerruf nach dem Gesetz sogar ausgeschlossen!

Wenn aber der neue Anbieter nachweisbar die versprochene Performance trotz Nachbesserungsversuche nicht erfüllt oder Lieferfristen wiederholt verstreichen lässt, ist im Einzelfall sicher auch mal eine Kündigung u.U. sogar mit sofortiger Wirkung möglich! Wichtig ist hier regelmäßig, Druck zu machen und Fristen mit Ablehnungsandrohung zu setzen.

Behalten Sie Ihr Konto im Auge! Nicht selten buchen Anbieter ab, egal ob der Dienst schon funktioniert oder nicht. Kann die versprochene Leistung nicht erbracht werden, sollten Sie Abbuchungen über Ihre bank unbedingt zurückholen.

Herr Kollege Rechtsanwalt Terhaag stand live den Fragen der "Vollen Kanne" Rede und Antwort. Unten sehen Sie -wie gewohnt- einen Videoausschnitt des Beitrags, den vollen Beitrag finden Sie -solange es das aktuelle Medienrecht erlaubt- wahrscheinlich in der ZDF-Mediathek.

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