ZDF "Volle Kanne" - Mein Recht im Netz
- mit Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL.M.
Die Abmahnung ist immer noch _das_ Schreckgespenst im Internet. Im Netz gibt es zahlreiche Regeln zu beachten und Fehler oder auch nur Unachtsamkeiten können ein teures Nachspiel haben. Da es sich zum Beispiel bei den häufig geltend gemachten Unterlassungsansprüchen um verschulensunabhängige Forderungen handelt, kann man sich noch nicht einmal auf seine Unwissenheit oder sogar Gutgläubigkeit berufen.
Im Beitrag ging es zunächst
um einen Fall bei dem ein einziges kopiertes
Foto im Ergebnis den Abgemahnten über 1.000 Euro
kostete. Ganz grundsätzlich: fremde Texte und
Bilder sind tabu! Völlig unabhängig ob man eine
lediglich private Internetseite unterhält oder
mit ihr seinen Lebensunterhalt auffrischt. Bekanntermaßen treffen gewerbliche
Anbieter im Internet zahlreiche
zusätzliche
Pflichten, als den bloßen Privatmann.
Gefährlich
wird es dort, wo ein Anbieter nach der
Rechtsprechung schon aufgrund seinen Umfangs
längst als Gewerbetreiber zu sehen und es selbst
-wenn auch etwas blauäugig- noch nicht weiß...
Aber zurück zu dem Fall bei dem ein Dritter ein Bild zur Verfügung stellt und Nutzungsrechte einräumt, die er gar nicht hat. Hier haftet man dem eigentlich Berechtigten eben auch auf Auskunft, Unterlassung und eventuell sogar Schadensersatz. Im Besten Fall kann man sich seine Schäden allerdings vom vermeintlichen Rechteeinräumer wieder zurückholen!
Im Interview ging darüber noch um die richtige Verwendung von Markenbegriffen - Stichwort Erschöpfungsgrundsatz sowie unzulässige Markenvergleiche wie zum Beispiel "im Cartier-Stil". Selbstverständlich können Sie bei Ebay einzustellende Puma-Turnschuhe auch mit "Puma" kennzeichnen, wenn Sie sich auch ganz sicher sind, dass es sich um Originalschuhe handelt.
Herr Kollege Terhaag erläuterte zudem in der gebotenen Kürze auch noch Rechtsbegriffe wie die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und gab Tipps zum richtigen Verhalten nach Erhalt einer Abmahnung ganz grundsätzlich und wie man sich eine solche im Vorfeld ersparen kann...
Hierzu erlauben wir uns auch
an dieser Stelle einen kleinen Hinweis unseren
Newsletter. Dieser informiert sie einmal im Monat, was aktuell im
Onlinerecht gerade aktuell ist und warnt vor potentiellen Abmahnungen.
Gleichzeitig sei Ihnen in diesem Zusammenhang Buch
Terhaag/Herrmann "Onlinerecht" aus dem DataBecker Verlag wärmstens
ans Herz gelegt. Hier sind die meisten Fallen des Netz ausführlich erklärt.
Mit den regelmäßigen Infos
unseres monatlich erscheinenden
Newsletters und den einfach formulierten
Beispielen und Fällen unseres Rechtsratgebers
sind Sie schon vergleichsweise gut aufgestellt und jede Panik vor dem Internet
ist völlig unbegründet.
Bei Fragen stehen wir natürlich gern beratend zur Verfügung. Email oder Anruf genügt...
In den Videofenstern finden Sie -wie gewohnt- Ausschnitte des Beitrags.