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Fokus Datenschutz: Rechtsanwalt Terhaag bei Phonix TV zu den aktuellen Plänen zum Thema Datenschutz

Zur Bundespressekonferenz und Berliner Runde bei Phoenix

- Datenschutz Tagesthema bei Phoenix am 4. September 08 -

mit Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL.M., Fachanwalt für IT-Recht

Der Datenschutz rückt endlich in den Fokus der Öffentlichkeit.

Bundesinnenminister Dr. Schäuble kündigte gerade in einer extra zum Thema einberufenen Pressekonferenz - auch mit Blick auf die bekannt gewordenen Datenschutzprobleme in der Telekommunikationsbranche - an, ein Datenschutzaudit-Gesetz auf der Grundlage folgender Eckpunkte vorzulegen: 

  • Vergabe des Datenschutzauditsiegels, wenn über die Einhaltung der Gesetze hinaus Richtlinien zur Verbesserung des Datenschutzes und der Datensicherheit erfüllt werden

  • Erarbeitung der Richtlinien in einem Ausschuss mit Experten aus Wirtschaft und Verwaltung

  • kontinuierliches Kontrollverfahren statt einmaliger Kontroll- und Vergabeprozedur

  • Durchführung durch staatlich überwachte, private Kontrollstellen
    zentrale und bundesweite Zulassung der Kontrollstellen nach einheitlichen Kriterien

  • Begrenzung des Datenschutzaudits auf Unternehmen

  • Freiwilligkeit des Datenschutzaudits

  • Stärkung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten und Einbeziehung in das Kontrollverfahren

  • ggf. Berücksichtigung eines Datenschutzaudits bei der noch zu prüfenden Informationspflicht von Unternehmen bei Datenschutzpannen.

Die Beteiligten in der Pressekonferenz haben sich in großer Übereinstimmung insbesondere für folgende Eckpunkte zur Änderung der gesetzlichen Grundlagen eingesetzt: 

  • Abschaffung des sog. "Listenprivilegs"; dadurch wird die Nutzung und Übermittlung personenbezogener Daten zu Zwecken des Adresshandels zukünftig nur noch mit ausdrücklicher Einwilligung der Betroffenen möglich sein. 

  • Einführung eines gesetzlichen Kopplungsverbots für marktbeherrschende Unternehmen, d.h. die Erbringung einer Leistung darf künftig nicht mehr an die Preisgabe personenbezogener Daten geknüpft werden, es sei denn, dass die Kenntnis dieser Daten für die Abwicklung des mit dem Betroffenen geschlossenen Vertrages zwingend erforderlich ist. 

  • Die Bußgeldtatbestände für Verstöße gegen das Datenschutzrecht sollen erweitert werden.

  • Es sollen Möglichkeiten zur Abschöpfung unrechtmäßiger Gewinne aus illegaler Datenverwendung geschaffen werden.

Nachdem wir hierzu bereits in der vergangenen Woche bei Phoenix in Bonn, aber auch beim WDR in Essen Position beziehen konnten, wurde Herr Kollege Terhaag gestern abend unmittelbar nach der "Berliner Runde" zum Thema im Magazin "der TAG" per "Schalte" noch einmal zur Sache befragt.

Klargestellt werden muss an dieser Stelle natürlich zunächst, dass Herr Terhaag  kein "Fachanwalt für Datenschutz" ist, denn diesen Titel vergeben die Rechtsanwaltskammern noch nicht. Als Fachanwalt für IT-Recht und Rechtsanwalt der sich seit Jahren mit der Materie des Datenschutz, insbesondere aus wettbewerbs- und verbraucherechtlicher Sicht, befasst, ist er aber sicher Fachmann auf diesem Gebiet.

Zudem erlauben wir uns an dieser Stelle zur Gesetzeslage den Hinweis, dass das vieldiskutierte Listenprivileg des § § 28 Abs. 3 Nr. 3 BDSG gerade nicht für die Informationen des aktuellen Datenschutzskandals in Form von Telefonnummern und Bankverbindungsdaten gilt. Insofern ist die Gesetzeslage diesbezüglich auch aktuell alles andere als schlecht, sie muss halt nur auch einmal hinreichen vollzogen und verfolgt werden. Im Übrigen empfehlen wir in diesem Zusammenhang unseren Beitrag aus der vergangenen Woche.

Das Thema bleibt spannend. Schreiben Sie uns ruhig hierzu Ihre Meinung. Selbstverständlich könne Sie auch gern unser anwaltliche Beratung zum Thema Datenschutz zurückzugreifen. Email oder Anruf genügt...

Hier können noch einige Ausschnitte von dem kurzen Auftritt einsehen.