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Datenschutz-Skandal: Verbraucherzentrale kauft sechs Millionen Personendaten zum Schein - RA Michael Terhaag live zum Thema bei Phoenix

Datenschutz-Skandal zieht weite Kreise

 

- Top-Thema Datenklau und Adresshandel - 

mit <link>Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL.M.,
Fachanwalt für IT-Recht

 

Endlich rückt das Thema Datenschutz mal mehr in den Fokus der Öffentlichkeit. Schade, dass es hierzu immer erst eines handfesten Skandals bedarf.

In der vergangenen Woche berichtete die Verbraucherzentrale Schleswig-Holsteinwurde über eine aufgetauchte CD mit 17.000 Datensätzen personenbezogener Daten.  Am Montag wurde dann bekannt, dass eine große Krankenkasse 200.000 Datensätze mit vertraulichen Informationen über Patienten an eine Privatfirma weitergegeben haben soll. 

Nunmehr bewies der Bundesverbraucherschutz, dass im Netz für wenig Geld vergleichsweise einfach riesige Datensatzbestände verfügbar sind, indem er in einem Scheingeschäft zwei DVDs und eine CD mit insgesamt sechs Millionen Adressdaten, davon vier Millionen mit Bankdaten erwarb. Viele der Daten sollen von der Süddeutschen Klassenlotterie, aus anderen Gewinnspielen, aber auch aus Handyverträgen und von Spendenorganisationen stammen. Das Paket gab's für gerade einmal für 850 Euro gekostet.

  

Aus diesem Anlass war Herr Rechtsanwalt Michael Terhaag, wie auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar, in der aktuellen Sendung live vor Ort beim Fernsehsender Phoenix in Bonn.

Vorweg eine Anmerkung. Es ist schon etwas befremdlich wenn hochrangige Politiker bessere und schärfere Gesetze fordern, jedoch ganz offensichtlich keinerlei Ahnung von der aktuell tatsächlich bestehenden Rechtslage haben. So fordert zum Beispiel Frau Bundesjustizministerin Brigitte Zypries heute über die dpa, dass es in Zukunft eine Erlaubnis zur Weitergabe von Daten nur dann geben soll, wenn eine ausdrückliche Einwilligung des Betroffenen vorliege.

Es gibt auch Ausnahmen, vgl. etwa § 29 BDSG, aber insbesondere zu den hier in Rede stehenden personenbezogenen Daten, wie insbesondere die Bankverbindungen gilt nach wie vor der nachstehend wiedergegebene Grundsatz aus dem aktuell geltenden Datenschutzgesetz des Bundes:

Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

§ 4 Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung 
(1) Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sind nur zulässig, soweit dieses Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet oder der Betroffene eingewilligt hat. [...]

dies in Verbindung mit

§ 4a Einwilligung
(1) Die Einwilligung ist nur wirksam, wenn sie auf der freien Entscheidung des Betroffenen beruht. Er ist auf den vorgesehenen Zweck der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung sowie, soweit nach den Umständen des Einzelfalles erforderlich oder auf Verlangen, auf die Folgen der Verweigerung der Einwilligung hinzuweisen. Die Einwilligung bedarf der Schriftform, soweit nicht wegen besonderer Umstände eine andere Form angemessen ist. Soll die Einwilligung zusammen mit anderen Erklärungen schriftlich erteilt werden, ist sie besonders hervorzuheben.

Entsprechende Regelungen finden sich in dem für den Internetbereich Anwendung finden Telemediengesetz (TMG) in den dort geregelten Vorschriften zum Datenschutz (§§ 11 - 15).

Auch Bußgeld- und Strafvorschriften geben die Gesetze ohne weiteres her, wobei ein Ordnungsgeld von bis zu 25.000 € bzw. 50.000 €, in schweren Fällen sogar immerhin bis zu 250.000 € verhängt werden könnte und sogar Freiheitsstrafen von bis zu 2 Jahren möglich sind. Ob das alles reicht, ist natürlich eine andere Frage. Aber ein zahnloser Tiger sieht doch sicher anders aus. Der Schuh drückt wo anders.   

Rechtsanwalt Terhaag zum Thema Rede und Antwort und hatte Gelegenheit, auf die bestehende Gesetzeslage am Rand hinzuweisen, aber auch zu betonen, dass der Verbraucher mit seinen Umfangreichen Rechten auf Unterlassung, Auskunft und Löschung keinesfalls rechtlos da steht. Gleichzeitig kann man keineswegs alle Adresshändler nunmehr in die dunkle Ecke schieben. Es gibt zahlreiche sehr seriöse Anbieter, die aktuell durch einige Kriminelle mit in den Dreck gezogen werden. Aber Handlungsbedarf besteht allemal.

"Daten sind das Gold des 21. Jahrhunderts". Das werden wir nicht müde, immer wieder zu betonen. Wir hoffen das der Skandal und seine Nachwirkungen, nicht nur die Öffentlichkeit, sondern auch die Strafverfolgungsbehörden wachrüttelt und entsprechende Datenschutzrechtsverstöße nunmehr auch häufiger Gegenstand zivilrechtlicher Auseinandersetzungen auf dem Gebiet des Wettbewerbsrecht werden, denn am besten reinigt seich der Markt für gewöhnlich selbst.

Das Thema ist sicher noch lange nicht ausdiskutiert. Schreiben Sie uns ruhig hierzu Ihre Meinung. Selbstverständlich könne Sie auch gern unser anwaltliche Beratung zum Thema Datenschutz zurückzugreifen. Email oder Anruf genügt...

Bitte werfen Sie auch einen Blick in unseren weiteren Beitrag zum Thema Datenschutzrecht zur aktuellen Pressekonferenz des Bundesinnenminister.

In den Videofenstern finden Sie -wie gewohnt- noch einige Ausschnitte von dem kurzen Auftritt.

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