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Bildzeitung erhebt schwere Vorwürfe gegen Stadtsparkassenvorstand - Rechtsanwalt Terhaag zur Firmenpleite von maxfield bei "Hallo Deutschland" im ZDF

Bildzeitung erhebt Korruptions-Vorwürfe gegen "Maxfield"

 - Jetzt kommt's für Familie Pooth ganz dicke  -

von Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL.M. 


Nein, wir wollen uns nicht an den Spekulationen beteiligen und/oder den Sorgen der hier in Rede stehenden "Promis" ergötzen.

Wir berichten über den TV-Auftritt von Herrn Terhaag zum Thema. Zudem soll hier lediglich er- und aufgeklärt werden, dass man als Geschäftsmann -und wenn es noch so üblich zu sein scheint- von hochwertigen Zuwendungen an angestellten Geschäftspartner zwingend absehen sollte, wenn man sich von diesen Entscheidungen erhofft, die über das Wohl und Wehe des eigenen Unternehmens entscheiden.

Bitte lesen Sie den Beitrag zunächst ganz durch, bevor Sie sich ein Bild machen. Wir glauben grundsätzlich auch weiterhin an den Grundsatz in dubio pro reo (im Zweifel für den Angeklagten) und bewiesen ist in diesen Zusammenhang ja ausdrücklich noch nichts.

Ausnahmsweise erlauben wir uns an dieser Stelle mal ein Zitat aus dem Gesetz. Bitte sehen Sie uns dies nach. Absatz eins regelt die Strafbarkeit des Bestochenen, Absatz zwei die des Bestechenden.

§ 299 Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr

(1) Wer als Angestellter oder Beauftragter eines geschäftlichen Betriebes im geschäftlichen Verkehr einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er einen anderen bei dem Bezug von Waren oder gewerblichen Leistungen im Wettbewerb in unlauterer Weise bevorzuge, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs einem Angestellten oder Beauftragten eines geschäftlichen Betriebes einen Vorteil für diesen oder einen Dritten als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, dass er ihn oder einen anderen bei dem Bezug von Waren oder gewerblichen Leistungen in unlauterer Weise bevorzuge.  

Wie die "Bild"-Zeitung berichtet, habe Maxfield unter anderem dem Sparkassen-Chef einen mehr als 3.000 Euro teuren Fernseher für sein Privathaus finanziert und dort installieren lassen.

Heute Nachmittag tagte bei der Stadtsparkasse Düsseldorf ein Krisenausschuss zur Kreditvergabe zu dem Fall. Frau Pooth sagte Ihren Besuch bei Johannes B. Kerner aus gesundheitlichen Gründen ab.

Ob überhaupt eine Gegenleistung oder Bevorzugung und zudem eine unlautere tatsächlich stattgefunden hat, muss noch geklärt werden. Wir glauben zum aktuellen Zeitpunkt nicht daran, dass ein entsprechender Nachweis gelingt. Das kann sich aber noch ändern. Bestätigt sich jedoch der Sachverhalt, darf man das Verhalten auf beiden Seiten zumindest als "blauäugig" bezeichnen.

Gleichzeitig kommt, wie bei vielen Firmenpleiten, unmittelbar die Frage der Insolvenzverschleppung auf. Als Insolvenzverschleppung werden die Nichtantragstellung auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung bezeichnet.

Insolvenzverschleppung stellt in Deutschland eine Straftat dar, geregelt in den §§ 64 und 84 GmbHG für Gesellschaften mit beschränkter Haftung; bei Aktiengesellschaften in § 92 Abs. 2 AktG. Handelt es sich bei den Gesellschaften um offene Handelsgesellschaften (oHG) oder Kommanditgesellschaften (KG) finden sich entsprechende Regelungen in den §§ 130b, 177a HGB. Wie oft Manager tatsächlich innerhalb von drei Wochen hinreichend tätig werden, soll hier allerdings nicht kommentiert werden.

Wegen Insolvenzverschleppung ermittelt die Staatsanwaltschaft jedenfalls tatsächlich gegen die Geschäftsleitung, aber auch das ist Standard und sagt im Grunde noch nichts.

Rechtsanwalt Terhaag war zu diesem Thema auch in den folgenden Tagen mehrfach bei "Hallo Deutschland" im Zweiten Deutschen Fernsehen.

Den ersten entsprechenden Ausschnitt haben wir hier rechts eingefügt. Den ganzen Bericht, wie auch die folgenden zu diesem Thema mit unserer Beteiligung, finden Sie zudem unmittelbar in der Mediathek des ZDF.