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Kartellrecht

Was ist Kartellrecht?

Die Bedeutung des Kartellrechts ist in den letzten Jahren stetig gewachsen. Dabei geht es im Kartellrecht nicht immer nur um die Zusammenschlüsse und Fusionen der ganz Großen am Markt. Auch bei Kooperationen mit Wettbewerbern, beim Zusammenschluss mit anderen Unternehmen, bei der Ausgestaltung von Vertriebsverträgen gibt es viel Konfliktpotential. Ebenso im Bereich der Vertriebsverträge.

Habe ich eine "Marktbeherrschende Stellung"?

Das Stichwort "Marktbeherrschende Stellung" hat eine Schlüsselfunktion insbesondere im GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen.) Unternehmen dürfen sich dabei jedoch nicht allein darauf verlassen, ob sie eine solche Position am Markt besitzen. Denn auch ohne diese Schlüsselrolle der marktbeherrschenden Stellung gibt es eine Vielzahl von Regelungen und Verpflichtungen im Kartellrecht/GWB, die auch kleinere Unternehmen einhalten müssen. Dabei kann es z.B. um einen Marktboykott wie auch eine unerlaubte Preisabsprache gehen aber auch um die unzulässige Vorgabe an Händler, dass UVPs eingehalten werden sollen.

Präventive Beratung im Kartellrecht?

Unsere Erfahrung hat uns gezeigt, dass eine vorsorgende Beratung weitaus besser ist als der Gang zum Anwalt, wenn "das Kind schon in den Brunnen gefallen ist". Zwar können selbst dann noch viele Dinge erreicht werden, auch wenn es vor Gericht gehen sollte. Allerdings ist es insbesondere für die Geschäftsführung unangenehm, wenn eine Behörde mit Durchsuchungsbeschluss vor der Tür steht und Zugang zum gesamten Unternehmen haben möchte. Überdies drohen im Kartellrecht auch empfindliche Geldbußen.

Um dies zu vermeiden, ist eine vorsorgende Beratung der bessere Weg, da hier durch Gestaltung der richtige Weg eingeschlagen werden kann. Zu unserer Aufgabe gehört es dann natürlich auch, Ihnen zu erklären, dass manche Geschäftsideen möglicherweise risikoanfällig oder gar schlicht nicht möglich sind. Es gibt für fast alle Vertriebswege und -ideen Alternativen, die gewählt werden können und die der geltenden Gesetzeslage und der aktuellen Rechtsprechung entsprechen.

Compliance?

Diese "Vorsorge" fällt im Grunde mit unter den zeitgemäßen Begriff des "Compliance". Denn der Compliancebeauftragte eines Unternehmens hat gerade die Aufgabe, rechtzeitig auf Missstände im Unternehmen hinzuweisen oder solche gar nicht erst entstehen zu lassen. Hier arbeiten wir häufig mit diesen Ansprechpartnern in Unternehmen zusammen und können gemeinsam Konzepte und Lösungen entwickeln, die an das jeweilige Business individuell angepasst sind.

 

Sprechen Sie uns einfach jederzeit an. Unsere Anwälte und Fachanwälte stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

 

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