Hilfe bei Jameda Bewertung - FAQ
1. Was sind Bewertungsportale überhaupt?
Bewertungsportale sind interaktive Seiten, auf denen Nutzer eigene Einträge mit Bewertungen abgeben können. Umfragen zufolge nutzen 80% aller User Bewertungen zur Orientierung. Schätzungen zufolge sind 50% aller Bewertungen gefakt. Direkt zu unseren Angeboten (Bewertungs-Check und Reputations-Check) kommen Sie hier.
2. Darf mich Jameda als Arzt oder Zahnarzt ungefragt mit meinem Daten nennen?
Ja, nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshof muss man als Arzt oder Zahnarzt tolerieren, dass man bei Jameda aufgeführt wird.
3. Muss ich auch unzulässige Bewertungen bei Jameda hinnehmen?
Nein, unzulässige Meinungsäußerungen, falsche Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik, Beleidigungen und Verleumdungen müssen Sie als Arzt oder Zahnarzt nicht hinnehmen und können sich dagegen wehren.
4. Was mache ich gegen eine unfaire Benotung bei Jameda?
Nach einem Urteil des OLG München müssen auch die Noten gelöscht werden, wenn die negative Bewertung selbst ungerechtfertigt war.
5. Brauche ich einen Anwalt zum Entfernen oder Löschen von Bewertungen bei Jameda?
Ärzte und Zahnärzte können sich natürlich auch selbst bei Jameda beschweren. Unsere Erfarhung zeigt aber, dass eine vorherige anwaltliche Prüfung der Bewertung sinnvoll und eine anwaltliche Löschungsaufforderung effektiver ist.
6. Wer haftet? Das Portal oder der Bewerter?
Je nach Fallkonstellation haften sowohl das Portal als auch der Bewerter. Wir beraten Sie im jeweiligen Einzelfall, welches Vorgehen in Ihrem Fall erfolgversprechend ist.
7. Wie erfahre ich, wer mich bewertet hat?
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshof besteht kein Auskunftsanspruch gegen das Portal, wer hinter der Bewertung steckt. Im Löschungsverfahren oder einem etwaigen Klageverfahren auf Löschung kann der Patient aber bekannt werden.
8. Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?
Häufig tritt die für Ihre Praxis abgeschlossene Rechtsschutzversicherung für die Kosten ein. Nach einem Urteil des AG Köln ist es auch möglich, die Kosten des Löschungsverfahrens gegen das Portal auf den Bewerter abzuwälzen.
9. Kann ich eine zweifelhafte Bewertung von Ihnen prüfen lassen?
Ja, hierzu bieten wir unseren Bewertungscheck an: Rufen Sie uns unverbindlich an (0211-16888600) oder senden Sie uns die Bewertung per E-Mail an anwalt@aufrecht.de. Aufgrund unserer Erfahrung können wir Ihnen eine erste Einschätzung zu den Erfolgsaussichten geben. Kosten entstehen Ihnen erst dann, wenn wir gegen eine Bewertung für Sie vorgehen.
10. Ich habe keine Zeit für Social Media und Bewertungsportale? Was können Sie für mich tun?
Kein Problem, hierzu bieten wir unseren Reputationscheck an: Senden Sie uns einfach eine E-Mail anwalt@aufrecht.de. Wir prüfen dann unverbindlich für Sie, ob auffällige Bewertungen vorliegen. Mögliche Kosten entstehen Ihnen nur dann, wenn wir für Sie gegen eine Bewertung vorgehen sollen.
11. Welche Auswirkungen hat das Jameda-Urteil des BGH (VI ZR 34/15)?
Über das Jameda-Urteil des BGH (VI ZR 34/15) und dessen Auswirkungen berichten wir auf dieser Seite.
12. Wo finde ich weitere Informationen und Links zum Thema Bewertungen löschen?
Nutzen Sie unser Kontaktformular. Sie finden es hier.
Weitere Informationen zu Jameda und negativen Bewertungen
Beitrag von Rechtsanwalt Dr. Volker Herrmann im Rheinischen Zahnärzteblatt
Übersicht zu Jameda und Löschung von Bewertungen
Update Bewertungsportale - Beitag von Dr. Herrmann im Rheinischen Zahnärzteblatt
<media 6450 - external-link-new-window "Interview Rechtsanwalt Dr. Herrmann zu Bewertungsportalen und Löschungen">Interview mit Rechtsanwalt Dr. Volker Herrmann zu Arzt-Bewertungen in der Zeitschrift für Orthopädie und Unfallchirurgie</media>