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Jameda Bewertung löschen und entfernen lassen

Wir bekommen häufig Anfragen von Ärzten und Zahnärzten, die im Internet z.B. auf jameda.de eine schlechte Bewertung erhalten haben. Wir erläutern Ihnen im Nachfolgenden, was es mit der rechtlichen Beurteilung von Bewertungen im Internet auf sich hat und wie man sich gegen eine ungerechtfertigte Bewertung bei Jameda wehren kann. Direkt zu unseren Angeboten (Bewertungs-Check und Reputations-Checkkommen Sie hier.

1. Was ist jameda.de überhaupt?

Jameda ist eine Online-Plattform, auf der Ärzte und Zahnärzte mit ihren Kontaktdaten und Tätigkeitsschwerpunkten gelistet werden.  Dort kann dann eine Bewertung abgegeben werden, die wiederum für nachfolgende Nutzer sichtbar ist. Der Bundesgerichtshof  (Az. VI ZR 358/13) hat entschieden, dass Ärzte es grundsätzlich auch ungefragt tolerieren müssen, in solchen Listen zu erscheinen. Dies gilt aber nur für den Eintrag an sich, gegen ungerechtfertigte Bewertungen kann sich jeder Arzt oder Zahnarzt wehren.

2. Entfernung eines Jameda Eintrages möglich?

Negative und ungerechtfertigte Einträge muss kein Arzt oder Zahnarzt tolerieren. Wahrheitsgemäße Bewertungen ("Vor der Praxis befinden sich 2 Patientenparkplätze") sind natürlich zulässig, hier gilt der Vorrang der Meinungsfreiheit. Werden aber unwahre Angaben ("Ich musste über 2 Stunden warten."; "Der Zahn hätte gar nicht gezogen werden müssen.") gemacht oder die Grenzen einer zulässigen Meinungsäußerung überschritten ("Ein unverschämter Arzt, die Behandlung war unter aller Kanone."), kann die Bewertung entfernt werden. Unzulässig ist vor allem die Behauptung von unwahren Tatsachen. Dafür trägt der Bewerter die Beweislast, was gut für die Rechtsposition des Arztes ist.

In unserer Praxis kommt es auch häufig vor, dass eine Bewertung gar keiner konkreten Behandlung oder einem bestimmten Patienten zugeordnet werden kann. Wenn der Bewerter dann keine Nachweise erbringt, dass er überhaupt bei dem Arzt behandelt worden ist, ist die Bewertung durch das Portal zu löschen.

Ferner kann auch eine sogenannte Schmähkritik vorliegen, wenn bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung des Betroffenen im Vordergrund steht. Solche Schmähkritik führt fast immer zu einem Löschungsanspruch des Arztes.

Es muss in jedem Einzelfall die Bewertung im Detail geprüft werden, um feststellen zu können, ob die Bewertung ganz oder unter Umständen nur teilweise angreifbar ist. Ein geprüftes Vorgehen erspart hinterher eine Menge Ärger, da verbliebene Teilbewertungen erfahrungsgemäß schwieriger zu löschen sind.

3. Wie hilft der Anwalt beim Entfernen oder Löschen von Jameda Bewertungen?

Ein Anwalt prüft zunächst die Bewertung und schätzt die Erfolgsaussichten für Sie ein. Sodann wird ein Löschungsverfahren eingeleitet. In klaren Fällen, z.B. bei Schmähkritik, muss das Portal dann rasch die Bewertung löschen. In anderen Fällen wird das Portal häufig zunächst den Bewerter um Nachweise zur Begründung seiner Bewertung bitten. Hier hängt das weitere Löschungsverfahren dann davon ab, ob der Bewerter solche Nachweise erbringen kann.

4. Was passiert mit den Noten bei Jameda?

Häufig können wir eine vollständige Löschung der Bewertung einschließlich der Schulnoten erreichen. Nach einem Urteil des OLG München entfällt bei einer ungerechtfertigten Bewertung zugleich auch die Grundlage für die vom Bewerter abgegebene Bewertung.

Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf

Haben Sie eine zweifelhafte oder unsachliche Bewertung Ihrer Person oder Ihrer Praxis bei Jameda erhalten? Gegen rechtswidrige  Bewertungen  können wir effektiv  für Sie vorgehen und diese löschen lassen.  Hierbei  ist ein Vorgehen sowohl  gegen den  Verfasser  der  Bewertung, soweit dieser namentlich bekannt ist,  möglich als auch gegen den Betreiber des jeweiligen Portals.

Bewertungscheck: Rufen Sie uns unverbindlich an (0211-16888600) oder senden Sie uns die Bewertung per E-Mail (anwalt@aufrecht.de ). Aufgrund unserer Erfahrung können wir Ihnen eine erste Einschätzung zu den Erfolgsaussichten geben. Kosten entstehen Ihnen erst dann, wenn wir gegen eine Bewertung für Sie vorgehen.

Reputationscheck: Schauen Sie nur selten in Bewertungsportale wie Jameda oder Sanego und haben keine Zeit für regelmäßige Checks? Dann überlassen Sie das uns und senden uns einfach eine E-Mail (anwalt@aufrecht.de). Wir prüfen dann unverbindlich für Sie, ob auffällige Bewertungen vorliegen. Mögliche Kosten entstehen Ihnen nur dann, wenn wir für Sie gegen eine Bewertung vorgehen sollen.

Oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Sie finden es hier.

Wir sind in Düsseldorf ansässig, aber selbstverständlich überregional deutschlandweit für unsere Mandaten tätig. Unsere Einschaltung lohnt sich übrigens häufig auch dann, wenn Sie selbst schon versucht haben, die Bewertung entfernen zu lassen.

Sind Sie Vertreter eine Kammer, eines Verbandes oder Fortbildungsveranstalter für Ärzte und Zahnärzte? Rechtsanwalt Dr. Herrmann hält regelmäßig Vorträge zum Thema Bewertungsportale (herrmann@aufrecht.de).

Weitere Informationen und Links zum Thema Bewertungen löschen

Weitere Informationen zu Jameda und negativen Bewertungen

Beitrag von Rechtsanwalt Dr. Volker Herrmann im Rheinischen Zahnärzteblatt

Kurz-FAQ zu Jameda und Löschung von Bewertungen

Update Bewertungsportale - Beitag von Dr. Herrmann im Rheinischen Zahnärzteblatt

<media 6450 - external-link-new-window "Interview Rechtsanwalt Dr. Herrmann zu Bewertungsportalen und Löschungen">Interview mit Rechtsanwalt Dr. Volker Herrmann zu Arzt-Bewertungen  in der Zeitschrift für Orthopädie und Unfallchirurgie</media>

Beitrag von Dr. Herrmann zu Bewertungsportalen in der Zeitschrift ZMK - Zahnheilkunde Management Kultur

BGH stärkt Ärzten und Zahnärzten den Rücken! Urteilsbesprechung zum aktuellen Jameda-Urteil