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Hörmarken - Marketing für Fortgeschrittene

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Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL. M.

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Hörmarken - Marketing mit Ohrwürmern

von Rechtsanwalt Michael Terhaag
 

Ohrwürmer erwünscht - Hörmarken Rechtsanwalt Beratung

Marken sind unstreitig das A und O in der modernen Werbung. Markenprodukte werden nachweislich deutlich häufiger gekauft als sogenannte "no-Name"-Produkte, wobei selbst diese Bezeichnung ja sogar als Marke Verwendung gefunden hat.

Fest steht Marken begründen erhebliches Vertrauen in Qualität und Herkunft des Produkts. Frei nach dem Motto: "da weiß man, was man hat". ;)

Die bekanntesten Markenformen sind sicher die „reinen“ Wort- Bild- und Wort-Bildmarken. Bei der einen ist die genaue Zeichenfolge (das Wort), und zwar unabhängig von Groß- und Kleinschreibung, aber auch unabhängig von der verwendeten Schriftart geschützt. Bei der anderen ist das konkrete Bild (Logo) in dieser seiner Erscheinungsform als Marke eingetragen.

Besonders häufig wird aber auch die Mischform aus diesen beiden Markentypen, die so genannte Wort-/Bildmarke (Kombination aus Wort und Bild), eingetragen, bei der letztendlich Gesamteindruck aus dem Wortbestandteil und der grafischen Ausgestaltung entscheidend ist.
Hierbei kann sowohl die Grafik als auch die Begrifflichkeit der Marke insgesamt sein „Gepräge“ geben.

Darüber hinaus gibt es aber auch noch einige andere Markentypen:

  • abstrakte Farbmarken (z.B. Lila für Schokolade oder Magenta für Telekommunikationsleistungen,
  • Werbeslogans („Geiz ist geil“, „Ich liebe es“) oder
  • dreidimensionale Marken (zum Beispiel die Granini-Flasche)
  • die Hörmarke

 

 

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Besonders interessant und merklich unterschätzt ist in diesem Zusammenhang aber die Hörmarke. Hierbei wird eine bestimmte Klangfolge (ein so genanntes Jingle) eintragen und gegen die Verwendung Dritter geschützt.

Früher kam die Hörmarke als Widererkennungsmerkmal sicher nur Firmen in Betracht, die Radio- oder Fernsehspots bezahlen können. In Printmedien, wie Zeitungen und Katalogen macht sich eine Hörmarke naturgemäß nicht besonders gut.

Für Betreiber interaktiver Internetauftritte, Werbebanner oder Onlineshops mit Sound besteht nunmehr aber natürlich auch die Möglichkeit Hörmarken zu nutzen. Bekannte Hörmarken sind sicher das Intel oder auch Telekom-Jingle.

Die Wiedererkennungskraft lässt sich aber auch gut an der Hörmarke "Sanostol" festmachen. Singen Sie den Kinderchor mit und Sie werden sich sofort wieder an die Werbung aus der Vergangenheit erinnern.

Rechtsanwalt Markenrecht Rechtsberatung Düsseldorf aufrecht.de Terhaag

Selbst die komplette Erkennungsmelodie der Erdinger Brauerei, der so genannte Erdinger-Weißbier-Walzer" ist als Hörmarke eingetragen. Wenn man ihn nur hört, sitzt man gedanklich sofort im Biergarten. Diese Werbung käme ganz ohne die Nennung der "eigentlichen" Marke aus!

Die Beispiele zeigen, wie effektiv Hörmarken sind. Wir halten Sie aufgrund ihres hohen Wiedererkennungswerts für eine interessante Alternative bzw. eher Ergänzung zu Ihrer Markenstrategie.

Sollten Sie Fragen und Beratungsbedarf haben, sprechen Sie uns ruhig an!