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Stalking Teil II: Wie man eine Stalker-Akte anlegt

Cyberstalking Teil 2 - Praktische Hilfestellung für Stalking-Opfer: Wie man eine Stalking-Akte anlegt

von Rechtsanwältin Ute Rossenhövel

"Was tun gegen Stalker?" beantworteten wir in unserem ersten Teil über das Stalking. Eine der Antworten lautet, gegen den oder die TäterIn mit Hilfe von Rechtsanwälten zivilrechtlich vorzugehen mit der Forderung, strafrechtlich relevanter Handlungen zu unterlassen.

Ein großes Problem liegt oft darin, dass sich die Opfer wehrlos den vielzähligen Angriffen ausgesetzt fühlen. Sie wollen sich damit so wenig wie möglich auseinandersetzen, gleichzeitig aber die Angriffe so rasch als möglich beenden. Ein erfolgreiches Vorgehen steht und fällt jedoch mit der Nachweisbarkeit der Taten, ebenso mit der Nachweisbarkeit der Vielzahl der Belästigungen. Ein gutes Hilfsmittel ist daher eine möglichst sorgfältig geführte "Stalker-Akte". Damit wird es Ihnen, Ihrem Anwalt, der Polizei und letztendlich den Gerichten möglich, die Taten dem Stalker zuzuordnen und einen Überblick über Ihre Belastung zu erhalten.

In einer "Stalking-Akte" können Sie sämtliche Belästigungen durch den Stalker sammeln. Sie notieren wichtige Hinweise wie Datum, Uhrzeit und Art der Belästigung ebenso wie den Namen möglicher Zeugen oder den Ort, an dem Sie die E-Mail, Website oder ähnliches archiviert haben. Eine solche Akte kann Ihnen nicht nur helfen, die Taten des Stalkers nachzuweisen. Sie hilft Ihnen vielleicht auch, die Belästigungen zu verarbeiten, nach dem Motto „Eintragen heißt abhaken“. Denn explosive Gegenreaktionen wie z.B. E-Mails mit ähnlich beleidigendem Inhalt, helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihres Rechts keineswegs – sie können sogar mehr als hinderlich sein.

Eine Stalking-Akte könnte nach folgendem Schema angelegt werden:

 

TagDatumUhrzeitMediumWie erkanntZeugenInhaltBemerkungen
Mo15.3.0514:55E-Mail an ich@.... deE-Mail von stalker@... .de;Herr XY (liest PE ich@.. mit)siehe E-Mail-PE Ordner "Stalker"gleicher Text und ... wie in Mail vom 14.2.
Mo15.3.0522:35AnrufStimme--"...." über AB mitgespeichert
Di16.3.05ca. 4:15 - 5:0515 AnrufeRuferkennungFangschaltungsiehe Telekom-Aufstellung15 mal angerufen, nach 3x klingeln aufgelegt
 ............

 

 

Ein weiteres Problem liegt meist darin, dass es sich um Taten ohne Zeugen handelt. Deshalb lautet eine weitere Regel: Suchen Sie sich einen verlässlichen Zeugen. Finden sich die beleidigenden oder sonst angreifenden Inhalte regelmässig im Internet, informieren Sie zwei oder drei neutrale Personen über die neuen Seiten, sobald Sie sie selbst gefunden haben, und bitten Sie diese, die Seiten für Sie zusammen mit Datum und Uhrzeit zu sichern. Oder bitten Sie diese Personen, selbständig z.B. nach Ihrem Namen zu googlen.

Stalker treten nahezu immer in Kontakt mit ihrem Opfer. Meistens informieren sie ihr Opfer über ihre neuesten Schandtaten, regelmässig per E-Mail. Sie sollten die auf dem E-Mail-Account, den der Stalker benutzt, eingehenden E-Mails möglichst schon auf Provider-Ebene einem weiteren, unabhängigen Zeugen zugehen. Meistens können Sie bei der E-Mail-Verwaltung bestimmen, eingehende E-Mails in Kopie zu einem weiteren Account zu senden. Diese Funktion ist bei Stalking-Fällen sehr hilfreich.

Wenn Sie sich einen neuen E-Mail-Account oder eine neue Telefonnummer zugelegt haben, denken Sie daran, diese Daten wirklich nur sehr wenigen und äusserst vertrauenswürdigen Personen bekannt zu geben. Eine "Geheimnummer", die Sie 20 Personen bekanntgeben, dürfte nicht mehr lange "Geheim" bleiben.

Eingehende E-Mails sollten in einem gesonderten Ordner gespeichert, Webseiten gesichert, Briefe und Flugblätter archiviert, Postboten um ihren Namen gebeten werden usw. Mit einer entsprechenden Sammlung können Sie sowohl die Strafverfolgungsbehörden bei ihrer Arbeit unterstützen als auch mit anwaltlicher Hilfe zivilrechtlich selbst in den Gegenangriff gehen.

Michael Terhaag | Christian Schwarz

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