Leitsätzliches
Wer "Jugendschutzbeauftragter" ist, braucht nach Ansicht des OLG Düsseldorf keine Anwaltszulasseung - er darf deshalb aber noch lange nicht zu allen Fragen des Jugendschutzes Stellung nehmen. (K)ein Sieg für die Nicht-Anwälte unter den Jugendschutzbeauftragten...
Das vollständige Urteil des Oberlandesgerichtes Düsseldorf vom 11. Februar 2003
Die Entscheidung der Vorinstanz
Landgericht Düsseldorf vom 18. September 2002
Anmerkung zum Thema:
Warum es künftig solche und solche Jugendschutzbeauftragte gibt...