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Newsletter aus 2005
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April 2005

 

 

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Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,
verehrte Kollegen und Kolleginnen ;-),
liebe Mandantschaft!

Neues aus dem Hause aufrecht.de, heute mit:

 

 

1. allgemeines

2. neues aus der Kanzlei

3. aktuelle Beiträge unserer Anwälte

4. interessante Urteile

5. Impressum / Abmeldung

 

 

 

 

 

allgemeines

Über der Sixtinischen Kapelle im Vatikan weht weiter schwarzer Rauch, die Buchmacher wird's freuen... ;)

Hier in Düsseldorf kommt langsam aber sicher der Frühling und bei uns scheint quasi nur noch die Sonne! :) Sollten Sie mal in der Gegend sein oder über die unmittelbar erreichbare "Kö" hier in Düsseldorf schlendern, springen Sie doch bei uns in der Kanzlei einfach mal herein!
Ein kurzer Anruf vorher stellt sicher, dass Ihr Lieblingsansprechpartner auch gerade Zeit hat...

Seien Sie zudem so nett und lassen Sie uns auch weiterhin wissen, was Ihnen gut und vor allem was Ihnen gar nicht gefällt. Bitte schreiben hierzu doch einfach eine E-Mail an newsletter@aufrecht.de.

Der Newsletter gibt natürlich nicht unsere vollständigen Ergänzungen des letzten Monats. Bitte verwenden Sie insbesondere die Suchfunktion unserer Site oder sprechen uns einfach direkt an, wenn Sie etwas vermissen.

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neues aus der Kanzlei

Wie bereits angekündigt, wachsen wir weiter. Wir sind hocherfreut, mit Herrn Rechtsanwalt Thomas Engels einen neuen tatkräftigen Ruderer im WTRP-Schnellboot begrüßen zu dürfen. Hierzu beim nächsten Mal mehr...

Zudem waren wir wie gewohnt wieder tüchtig in diversen Medien des vergangenen Monats vertreten:

Kollegin Ute Rossenhövel wurde zum Thema "Weblogs" interviewt, diesmal von der Computerwoche. Der Artikel befasst sich mit den Risiken, die Betreiber von Weblogs (Blogs) - bewusst oder unbewusst - eingehen, wennsie im Internet über Interna ihres Arbeitgebers "plaudern". Die Blogosphäre hat ihre eigenen Regeln, muss sich aber letztlich auch in der "normalen" Welt einordnen. Mehr zum Thema können Sie hier und in der Computerwoche lesen."

Das Thema Stalking steht weiterhin im Blickpunkt der Öffentlichkeit. Das Fernseh-Magazin "Planetopia Online" berichtete über einige aktuelle Fälle und interviewte Frau Rechtsanwältin Ute Rossenhövel zu den Möglichkeiten, den Stalker und seine Taten aktiv zu verfolgen.

WTRP war aber auch einmal etwas anders im TV vertreten. So berichtete "Planetopia Online" unmittelbar zuvor über "AGB-Fallen im Internet".
Gleich beide "bösen" Unternehmen wurden von unserem Herrn Kollegen Anselm Withöft vertreten, der auch jeweils die AGB erstellt hatte. Einmal mehr ein "Sturm im Wasserglas". Die Interviews ergaben: Wer AGB liest, tappt auch in keine Fallen.

Wir arbeiten gern mit den Medien zusammen, weitere Interviews und Beiträge in Presse und Fernsehen werden unmittelbar folgen...

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Beiträge und aktuelle Entwicklungen

 

Cyberstalking III: Neue Entwicklungen bei Planetopia berichtet

Cyberstalking Teil 3: RA´in Ute Rossenhövel bei Planetopia Online - Der Gesetzgeber wird aktiv: Kommt bald das Stalking-Bekämpfungsgesetz?
 

Vormarsch der "Pseudo-Suchmaschinen" gestoppt!

Pseudo-Suchmaschinen beuten Datenbank-Inhalte (zB dmoz von google.de) aus, um systematisch vorhandene (Marken)Einträge mit Anzeigen für Konkurrenten zu verbinden. Den Inhabern der Marken werden so Kunden entzogen, die über die Anzeigen zu den Wettbewerbern weitergereicht werden. Verbot durch LG Düsseldorf (eigenes Verfahren); aber nicht jeder Treffer bei google ist rechtswidrig (OLG Hamburg).

 

Serienabmahnung wegen des Angebotes von Songtexten

Mehrere Musikverlage machen zurzeit durch eine Berliner Kanzlei Ihre -behaupteten- Urheberrechte an Songtexten geltend. So sollen zwischenzeitlich über 150 Abmahnungen an Webmaster versandt worden sein, die im Internet Texte von Liedern angeboten haben.

Haftung für und von Vergleichern und Preissuchmaschinen im Internet

Preissuchmaschinen und Preisvergleicher im Internet. Was tun, wenn's nachher doch alles nicht ganz so billig wird... Interessant für Verbraucher und Wettbewerber.
 

 

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Interessante Urteile

[markenR]

Kennzeichenmäßige Markennutzung in Pseudosuchmaschine – LG Düsseldorf, AZ: 2a 0 10/05, Urteil v. 19. Januar 2004

Das LG Düsseldorf bestätigt seine Einstweilige Verfügung vom 19. Januar 2005. Auch bei Verwendung eines Links ist es unzulässig, fremde Marken (hier: Geschäftskennzeichen "ALADON Peter Zinke") im Zusammenhang mit Werbe-Anzeigen für direkte Konkurrenten des Markeninhabers zu verwenden, § 15 Abs. 2 MarkenG. Obwohl der Antragsgegner selbst keine Versicherungsvergleiche anbot, reicht die Branchennähe zum Inhalt seiner Anzeigen aus. Beide Parteien richten sich mit ihren Angeboten an Kunden, die Versicherungsvergleiche im Internet suchen.

Der Antragsgegner betreibt im großen Umfang eine Pseudo-Suchmaschine, die Einträge in der Art eines Telefonbuchs nur vortäuscht. Dabei hatte er - ungeprüft - automatisch Inhalte aus dem DMOZ-Verzeichnis verwendet und diese mit AdSense-Anzeigen von Google verbunden.

HINWEIS: Ein anderer Markeninhaber (Impuls) hat ein identisches Urteil erstritten.
 

Milka gewinnt im Streit um "Lila" - BGH, Urteil vom 7. Oktober 2004, AZ: I ZR 91/02 -

Eine Markenverletzung liegt auch im Falle einer Verwendung einer abstrakten Farbmarke vor, wenn die Farbe auf der Verpackung einer Ware verwendet wird und der Verkehr darin auch unter Berücksichtigung aller sonstigen Elemente der Verpackung einen Herkunftshinweis sieht.

Insbesondere ist dies der Fall, wenn die geschützte Farbe über eine durch Benutzung erworbene gesteigerte Kennzeichnungskraft verfügt und aufgrund dessen der Verkehr daran gewöhnt ist, bei Waren der in Rede stehenden Art in der geschützten Farbe einen Herkunftshinweis zu sehen.

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[wettbewerbsR]

Kein Wettbewerbsverstoß bei verdeckte journalistischer Recherchearbeit über Schleichwerbung im Fernsehen - OLG München, Urteil vom 20. Januar 2005, AZ: 6 U 3236/04 -

Keine Unterlassungsansprüche bzw. Folgeansprüche des Anbieters im öffentlich-rechtlichen Fernsehen, werden durch journalistische verdeckte Recherche begründet. Diese ist zulässig, wenn der begründete Verdacht des Anerbietens von Schleichwerbung im öffentlichen-rechtlichen Fernsehen besteht. Das Anerbieten von Schleichwerbung im öffentlich-rechtlichen Fernsehen stellt eine sittenwidrige Handlung dar.

Zur Zulässigkeit von Faxwerbung nach neuem Recht - OLG Hamm, Urteil vom 18. Januar 2005, AZ: 4 U 126/04-

Eine durch Telefax ausgesprochene Einladung zu einer Versteigerung, die an einen Empfänger gerichtet ist, zu dem keine Geschäftsbeziehung besteht, ist nach alter und neuer Rechtslage unzulässig. Für die Zulässigkeit wäre ohne Kundenbeziehung eine Einwilligung erforderlich.

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[allg. internetR]
 

Haftung des Admin-C - LG Bonn, Urteil vom 23. Februar 2005, Az.: 5 S 197/04

Die Klägerin begehrt die Erstattung von Rechtsanwaltskosten, die ihr aus der Abmahnung des Beklagten wegen einer wettbewerbswidrigen Werbung auf der Internetdomain www....... entstanden sind. Für diese Domainadresse war der Beklagte als sog. admin-c (administrative contact) bei der Registrierungsstelle Denic e.G. eingetragen, die Domain-Namen (Internet-Adressen) unter dem Top-Level ".de" vergibt.

 

Zur Frage der Anfechtbarkeit von "Ebay"-Verträgen - BGH, Urteil vom 26. Januar 2005, Az.: VIII ZR 79/04

Zum Vorliegen eines Erklärungsirrtums im Falle einer falschen Kaufpreisauszeichnung im Internet, die auf einen im Bereich des Erklärenden aufgetretenen Fehler im Datentransfer zurückzuführen ist.

Auswertung fremder Webseiten - LG Düsseldorf, Beschluss vom 14. März 2005; Az: 34 O 43/05

Das Gericht hält Websites für rechtswidrig, deren Inhalte aus Auswertungen fremder Websites bestehen. Zudem wurde klargestellt, dass Websites nicht mit fremden bürgerlichen Namen oder Kennzeichen Internetnutzer anlocken dürfen, wenn dann vornehmlich nur Google AdSence mit Konkurrenzwerbung angeboten wird. 

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[delikt- / strafR]

Bildverfremdungen, - BVerfG, Beschluss vom 14. Februar 2005, AZ: 1 BvR 240/04 -

Der BGH wies eine in den Vorinstanzen erfolgreiche Unterlassungsklage ab, die sich gegen die Veröffentlichung einer Karikatur richtete. Der Beschwerdeführer war Vorstandsvorsitzender der Deutschen Telekom AG....

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[urheberR]
 

Keine Haftung des Verlages bei Urheberrechtsverletzungen in Anzeigen - KG Berlin, Beschluss vom 14. Januar 2005, AZ: 5 W 1/05 -

Ein Verlag haftet nicht für eventuelle Urheberrechtsverletzungen in von Werbekunden geschaltete Anzeigen. Ihn trifft eine Nachforschungspflicht nur, wenn der Verletzte in einer vorherigen Abmahnung die Behauptung der alleinigen Inhaberschaft der Nutzungsrechte konkret nachweist.

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[sonstigesR]

Keine Legalisierung von Sportwetten durch DDR-Lizenzen oder ausländische Lizenzen - OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18. März 2005, AZ: 1 M 91/05 -

Amtlicher Leitsatz: 1. Die Veranstaltung von Sportwetten (hier: Oddset-Wetten) ohne eine behördliche Erlaubnis verstößt gegen § 284 StGB und damit gegen die öffentliche Sicherheit im Sinne des § 13 SOG LSA. Dem staatlichen Glücksspielmonopol stehen dabei weder verfassungs- noch europarechtliche
Bedenken gegenüber.

2. Weder eine aufgrund des Gewerbegesetzes der DDR noch eine von Behörden außerhalb des Landes Sachsen-Anhalt erteilte Erlaubnis im Sinne des Glücksspielrechts führt bezogen auf im Land Sachsen-Anhalt veranstaltete Sportwetten zu einer Legalisierungswirkung.

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Sprechen Sie uns einfach an. Erwarten Sie keine langen Wartezeiten. Ein Wartezimmer gibt es bei uns nicht. Auf E-Mails antworten wir schnell und direkt.

Bei Fragen zu einem bestimmten Beitrag oder Urteil können Sie auf "Beratung bitte" links oben auf der jeweiligen Website klicken. Oder rufen Sie einfach durch, gerne auch abends. 

 

 

 

Impressum 

Herausgeber des aufrecht.de Newsletter:

Withöft & Terhaag
Rechtsanwaltspartnerschaft
Stresemannstrasse 26
40210 Düsseldorf

http://www.aufrecht.de
E-Mail: anwalt@aufrecht.de

Tel: 0211 / 16 888 600
Fax: 0211 / 16 888 601

Partnerschaftsregister AG Essen Nr. 1036

Verantwortlicher i.S. des MDStV:

            Rechtsanwalt Michael Terhaag
 

 

 

 

 

 

 

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