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FAQ Hilfe bei Google Bewertung

Hilfe bei Google Bewertung - FAQ

1. Was sind Bewertungsportale überhaupt?

Bewertungsportale  sind  Seiten im Internet,  auf  denen Jedermann Äußerungen und Bewertungen abgeben kann. Nach Umfragen nutzen etwa 80% aller Internetuser Bewertungen zur Orientierung. Schätzungen zufolge sind allerdings 50% aller Bewertungen gefakt. 

2. Ist es erlaubt, dass mich Google als Unternehmer ungefragt mit meinen Daten nennt?

Ja, nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshof (BGH) muss man als Unternehmer und auch als Freiberufler akzeptieren, dass man bei Internetbewertungsplattformen, z.B. auch Google, aufgeführt wird.

3. Muss ich auch unzulässige Bewertungen bei Google hinnehmen?

Nein, unzulässige Meinungsäußerungen, falsche Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik, Beleidigungen und Verleumdungen müssen Sie als Unternehmer nicht hinnehmen und können sich dagegen wehren.

4. Was mache ich gegen eine abwertende Benotung bei Google?

Nach einem Urteil des OLG München zu Bewertungen im Internet müssen auch die isolierten Noten gelöscht werden, wenn die negative Bewertung selbst ungerechtfertigt war.

5. Brauche ich einen Anwalt zum Entfernen oder Löschen von Bewertungen bei Google?

Unsere Erfahrung zeigt, dass eine vorherige anwaltliche Prüfung der Bewertung sinnvoll und eine anwaltliche Löschungsaufforderung wesentlich effektiver ist. Gleichwohl können sich Unternehmer natürlich auch selbst bei Google beschweren.

6. Haftet das Portal oder der Bewerter?

Wir beraten Sie im jeweiligen Einzelfall, welches Vorgehen in Ihrem Fall erfolgversprechend ist. Je nach Fallkonstellation haften sowohl das Portal als auch der Bewerter.

7. Was mache ich bei anonymen Bewertungen?

Es wird dann vorerst nur das Portal in Anspruch genommen. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshof besteht aber bisher kein Anspruch gegen das Portal auf Auskunft, wer hinter der Bewertung steckt. Im Löschungsverfahren oder einem etwaigen Klageverfahren auf Löschung gegen das Portal kann der Bewerter aber durchaus namentlich genannt werden. 

8. Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?

Häufig tritt die für Ihr Unternehmen abgeschlossene Rechtsschutzversicherung für die Kosten ein. Nach einem Urteil des AG Köln ist es auch möglich, die Kosten des Löschungsverfahrens gegen das Portal auf den Bewerter abzuwälzen. 

9. Kann ich eine zweifelhafte Bewertung von Ihnen prüfen lassen?

Ja, hierzu bieten wir unseren kostenlosen Bewertungs-Check an: Rufen Sie uns unverbindlich an (0211-16888600) oder senden Sie uns die Bewertung per E-Mail an anwalt@aufrecht.de. Aufgrund unserer Erfahrung können wir Ihnen eine erste Einschätzung zu den Erfolgsaussichten geben. Kosten entstehen Ihnen erst dann, wenn wir gegen eine Bewertung für Sie vorgehen.

Oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Sie finden es hier.

 

Google Bewertung Löschen und Entfernen

Wo finde ich weitere Infomationen zu diesem Thema?

Aktuelle Informationen zum Entfernen und Löschen von Google Bewertungen

Hilfe bei falschen oder unfairen Google-Bewertungen

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