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Google Bewertungen löschen und entfernen

Google Bewertung löschen und entfernen lassen

Wir bekommen häufig Anfragen von Unternehmern, die im Internet z.B. bei Google+ oder Google Maps sowie Google Places eine schlechte Bewertungen erhalten haben. Regelmäßig sind dies Hotel und Restaurant-Bewertungen sowie auch von Händlern diverser Produkte. Auch Ärzte werden sehr häufig bei Google bewertet. Wir erläutern Ihnen im Nachfolgenden, was es mit der rechtlichen Beurteilung von Bewertungen im Internet auf sich hat und wie man insbesondere eine Bewertung bei Google gelöscht bekommt.

 

 

1. Was ist Google+, Maps und Places überhaupt?

Der Suchmaschinen-Konzern Google hat für seine verschiedenen Produkte getrennte Dienste. Google Plus beispielsweise dient der Vernetzung von Personen in sogenannten "Kreisen". Darüber können dann Informationen ausgetauscht werden, ähnlich dem sozialen Netzwerk "Facebook". Google Maps hingegen ist ein viel genutzter Kartendienst, bei dem sehr viele Unternehmen mit einem eigenen Auftritt registriert sind. Diese Registrierung erfolgt nicht automatisch nur vom Unternehmensinhaber. Vielmehr können auch Nutzer einen Eintrag für ein bestimmtes Unternehmen anlegen, das dann auf der Google Maps Karte angezeigt wird. Es können nach und nach auch Kontaktdetails vervollständigt werden. Wesentlicher Aspekt ist jedoch die Bewertungsfunktion eines solchen Eintrags. Nutzer haben dort also die Möglichkeit, das betreffende Unternehmen in Stern- und Textform zu bewerten. Diese Bewertungen sind dann wiederum für nachfolgende Nutzer sichtbar.

 

2. Entfernung eines Google Eintrages möglich?

Es kommt wie immer auf jeden Einzelfall an. Grundsätzlich ist die öffentliche Bewertung von Unternehmen erlaubt. Das hat auch bereits der Bundesgerichtshof (BGH) so entschieden. (Urteil vom vom 23.9.2014, Az. VI ZR 358/13)

Maßgeblich ist dabei die Darstellung von Geschäftsdaten sowie bei Beiträgen und Bewertungen die grundrechtlich geschützte Meinungsfreiheit. Werden die Grenzen einer erlaubten Meinungsäußerung jedoch überschritten, kann ein Eintrag unter Umständen entfernt werden. Unzulässig ist vor allem die Behauptung unwahrer Tatsachen. Diese muss dann der Bewerter beweisen.

Ferner kann auch eine sogenannte Schmähkritik vorliegen, wenn bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung des Betroffenen im Vordergrund steht, der jenseits polemischer und überspitzter Kritik herabgesetzt und gleichsam an den Pranger gestellt werden soll.

Es muss also in jedem Einzelfall die Bewertung genauestens geprüft werden, um festzustellen, ob die Bewertung ganz oder unter Umständen nur teilweise angreifbar ist. Ein geprüftes Vorgehen erspart hinterher eine Menge Ärger, da verbliebene Teilbewertungen erfahrungsgemäß schwieriger zu löschen sind.

 

3. Wie hilft der Anwalt beim Entfernen oder Löschen von Google Bewertungen

Ein Anwalt prüft zunächst sorgfältig die Bewertung und gibt Ihnen eine erste grobe Einschätzung an die Hand. Bei entsprechender Erfolgsaussicht wird dann ein offizielles Löschungsverfahren eingeleitet, im Rahmen dessen dem Bewerter in der Regel eine Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt wird. Auch vorher wird der Eintrag im Regelfall bereits vorsorglich offline geschaltet. Im Falle von offensichtlicher Schmähkritik wird Google den Eintrag im Regelfall sofort entfernen lassen, da hier keine Stellungnahme des Bewerters  zu den erhobenen Vorwürfen nötig ist. Ist die Bewertung endgültig gelöscht worden, geben wir Ihnen natürlich sofort Bescheid.

 

4. Problemfall Teillöschung bei Google

Ein Vorgehen ohne anwaltliche Inanspruchnahme führt hingegen sehr häufig zu problematischen Teillöschungen bei Google. Werden nur Textteile gelöscht und verbleibt z.B. die schlechte Note, ist dem betroffenen Unternehmer im Regelfall nicht geholfen. Auch ein Anwalt hat dann kaum noch Chancen, die verbliebenen Bewertungsreste löschen zu lassen, da insbesondere die bloße Notengebung nach bisheriger Rechtsprechung eine zulässige Meinungsäußerung darstellt.

 

 

Fazit:

Der einzelne Unternehmer muss es grundsätzlich  hinnehmen,  in  den Bewertungsportalen  namentlich  genannt  und  bewertet  zu werden.  Er  kann  aber  gegen  rechtswidrige  Bewertungen  effektiv  vorgehen  und diese  löschen  lassen.  Hierbei  kann  er sich  sowohl  an  den  Verfasser  der  Bewertung, soweit dieser namentlich bekannt ist,  wenden  als  auch  an  den Betreiber  des jeweiligen Portals.

Haben Sie weitere Fragen, sprechen Sie gerne unsere auf Persönlichkeitsrecht und Google-Bewertungen spezialisierten Anwälte an. Wir sind in Düsseldorf ansässig aber selbstverständlich überregional für unsere Mandaten tätig.

 

Wo finde ich weitere Infomationen zu diesem Thema?

Hilfe bei falschen oder unfairen Google-Bewertungen

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