Zahlreiche Abmahnungen gegen Apotheken!
Die Kanzlei Richtig.Recht. aus Leipzig (Rechtsanwalt Christoph Becker) mahnt zahlreiche Apotheken im Namen der Brücken-Apotheke aus Schwäbisch Hall (Herr Hartmut Wagner) wegen angeblicher Wettbewerbsverstöße ab!
Neben angeblicher Fehler im Impressum wird insbesondere der vermeintliche Verkauf bestimmter Arzneimittel – u.a. Thalidomid- oder Lenalidomid-haltigen Arzneimitteln – im Versandhandel abgemahnt. Hierbei werden für jeden angeblichen Verstoß überhöhte Streitwerte angesetzt, um am Ende auf einen Gesamtstreitwert von bis zu 260.000 € zu kommen. Hieraus setzt sich dann auch die deutlich überhöhte Zahlungsforderung von ca. 2.950,- € zusammen.
Die Kanzlei Richtig.Recht. mahnt insbesondere die fehlende Angaben zur Berufshaftpflichversicherung im Impressum ab. Eine solche Pflicht besteht bei Dienstleistern im Gesundheitsbereich nach einer verbreiteten Ansicht wohl nicht. Nach der im Jahr 2013 erlassenen sog. UGP-Richtlinie ist nicht jeder Verstoß gegen § 5 TMG, der die Pflichangaben im Internet regelt, auch zugleich ein wettbewerbsrechtlicher Verstoß, der eine Abmahnung rechtfertigt. Daher ist jeder Verstoß im Einzelfall darauf hin zu überprüfen, ob er auch die Entscheidung des angesprochenen Verbrauchers beeinflussen kann.
Nicht nur, dass diese Streitwerte deutlich überhöht sind, der Inhalt der Abmahnung ist auch rechtlich mehr als zweifelhaft. Daneben werden die abgemahnten Apotheken mit kurzen Fristen und der Drohung berufs- und standesrechtlicher Konsequenzen erheblich unter Druck gesetzt. Sogar mit einer Gewinnabschöpfung wird gedroht.
Sollten Sie eine entsprechende Abmahnung erhalten haben, raten wir Ihnen sich hiergegen konsequent zur Wehr zu setzen. Gerne helfen wir Ihnen, die erhobenen Ansprüche zurückzuweisen.
Hier finden Sie weitere Informationen zu diesem Thema:
Was ist dran an den zahlreichen Abmahnungen des Rechtsanwalts Christoph Becker?
Gewinnabschöpfung durch Abmahnung von Apotheker Hartmut Wagner
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