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Waschmaschinen und Kühlschränke im Internet - So vermeiden Sie Abmahnungen!

Kühlschränke im Internet - Was man beim Vertrieb "weißer Ware" beachten sollte

von Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL.M.

Die Bewerbung von Elektronik-Haushaltsgeräten ist wettbewerbswidrig, wenn die Kennzeichnung nach der Energieeffizienzverordnung (EnVKV) fehlt. Das gilt auch, man könnt sogar sagen gerade, im Internet .

Rechtsanwalt Beratung Weiße WareDies hat jüngst das Landgericht Erfurt in seiner Entscheidung vom 3. Juli 2010 noch einmal ausdrücklich festgehalten. Zu den Pflichtangaben zum Energieverbrauch vergleiche auch OLG Dresden, Urteil vom 24. November 2009, Az.: 14 U 1393/09.

Aber langsam, was heisst das und was ist die EnVKV überhaupt? Sowohl für Haushaltsgeräte als auch Personenkraftwagen gibt es besondere Verordnungen zur richtigen und obligatorischen Kennzeichnung des Energieverbrauchs (EnVKV) und PKWs (PKW-EnVKV). Der Sinn ist offentlichlich:

Dem Verbraucher soll beim Kauf der Vergleich der Umweltfreundlichkeit und Energiesparmöglichkeiten des Produktes ermöglicht werden.

Erste häufig gestellte Frage: Gilt das auch wenn ich meine Waschmaschine bei Ebay verkaufe? Antwort: Kommt drauf an. ;)

Zunächst ist festzuhalten, dass die Kennzeichnugspflicht entgegen dem ersten Eindruck nicht nur für gewerbliche Händler, sondern durchaus auch für Privatleute gilt. Händler im Sinne der Vorschriften ist nämlich jeder, der Haushaltsgeräte für den Endverbraucher zum Kauf, zum Abschluss eines Mietvertrages oder ähnlicher entgeltlicher Gebrauchsüberlassung anbietet oder ausstellt.

Grundsätzlich gilt die Verordnung aber nur für Neuware, das heisst die Angabe der Energieeffizienzklasse ist bei gebrachten Produkten nicht erforderlich. Im entschiedenen Fall vor dem LG Erfurt ging es allerdings um so genannte Ausstellungsgeräte, die das Gericht mangels entsprechender Ingebrauchnahme, durch das gericht eher den neuwertigen Produkten zuzurechnen und daher hinreichend zu kennzeichnen seien. Auch hier soll der Käufer erfahren, welche Möglichkeiten der Energieeinsparung die Geräte aufweisen.

Abmahnung WettbewerbsrechtEs ist recht erstaunlich, dass die Verordnung (und das gilt erst Recht für die PKW-EnVKV) teilweise immernoch so häufig missachtet wird.

Unter die zu kennzeichnenden Haushaltsgeräte fallen:

  • Kühlschränke
  • Gefrierschränke
  • Gefriertruhen
  • Elektrobacköfen
  • Waschmaschinen
  • Geschirrspülmaschinen
  • Wäschetrockner
  • kombinierte Haushalts-Wasch-Trockenautomaten und
  • Haushaltslampen

Die Entscheidung aus Erfurt gibt in Ihrem Tenor aber auch den Urteilsgründen schöne Hinweise, wie die richtige Kennzeichnung der einzelnen Haushaltsgeräre vorzunehmen ist.

Haushaltskühl- und -gefriergeräte zum Beispiel  dürfen nicht verkauft werden ohne

  • die Angaben zur Energieeffizienzklasse und/oder
  • Angaben zum Energieverbrauch und/oder
  • Angaben zum Nutzinhalt des Kühlfaches und/oder
  • Angaben zum Nutzinhalt des Gefrierfaches und/oder
  • Angaben zur Sternekennzeichnung und/oder
  • Angaben zur anwendbaren Skala der jeweiligen Energieeffizienzklasse.

 

Geschirrspülgeräte dürfen nicht angeboten werden ohne Angaben zu(r)

  • Energieeffizienzklasse,
  • Energieverbrauch,
  • Reinigungswirkungsklasse,
    Trockenwirkungsklasse,
  • Kapazität bei Standardbefüllung,
  • Wasserverbrauch für Waschen, Schleudern, Trocknen,
  • dem geschätzten Jahresverbra uch für die Durchführung von 220 Standardprogrammen sowie
  • der Anwendbarkeit der jeweiligen Skala zur Energieeffizienzklasse
  • und der Reinigungs- und Trockenklasse in Bezug auf das Standardprogramm

Der gewerbliche Händler der aufgezähleter Haushaltsgeräte muss die Veror

dnung natürlich kennen und unbedingt beachten, um unnötigen Abmahnungen der ungeliebten Konkurrenz zu entgehen.

Aber auch der vermeindlich private Verkäufer zum Beispiel bei Ebay, sollte die Pflichtkennzeichnung, wenn er neue oder neuwertige Ware verkauft, unbedingt beachten. Fragen Sie notfalls bei dem Hersteller nach, damit Ihnen dieser die nötigen Infromationen zur Verfügung stellt.

Ein Muster, wie eine solche Erklärung grundsätzlich auszusehen hat gibt die Verordnung ebenfalls, vgl. Bild.

Bei Fragen zur Verordnung selbst oder dem richtigen Umgang zu oder der richtige Durchführung von Abmahnungen stehen wir gern zur Verfügung.

Michael Terhaag | Christian Schwarz

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