Energieeffizienzangaben richtig? - neue Regelungen durch Leuchtmittelverordnung
- von Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht -
- Peter Kaumanns, LL.M. -
Seit letztem Jahr gilt eine neue Verordnung für Lampen und Leuchtmittel mit entsprechend neuen Regelungen zu den Pflichtangaben hierzu.
Ob ein Licht auf geht und welche Wirkung dies hat, beschreiben wir hier?
Leuchtmittelverordnung? Was regelt sie und muss ich das beachten?
Die Leuchtmittelverordnung legt maßgebliche Standards für die Lieferanten von Lampen und Leuchtmitteln fest. Die wichtigste: Es muss ein Energieetikett angebracht werden, wie dies oben angezeigt wird, wenn die Lampe direkt an den Verbraucher vertrieben wird.
Für die Lieferanten bedeutet dies, dass sich die Kennzeichnungspflicht danach richtet, an wen die Lampen geliefert werden. Bei den typischen Deckenlampen für das Wohnzimmer muss das Etikett angebracht werden. Bei Scheinwerfern für einen Autohersteller, die von diesem noch fest in das Fahrzeug eingebaut werden, wohl nicht.
Welche Geltungswirkung hat diese Verordnung nun? Die Verordnung hat direkte Bindungswirkung für den gesamten europäischen Wirtschaftsraum. Sie wirkt also direkt für jeden Lieferanten. In wettbewerbsrechtlicher Hinsicht bedeutet dies, dass es sich hierbei um eine sogenannte Marktverhaltensregel handelt. Bei einem Verstoß hiergegen kann deshalb eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch die Konkurrenz drohen.
Dieses Risiko lässt sich natürlich dadurch vermeiden, indem die Pflichten umfassend beachtet werden. An dieser Stelle können wir Ihnen unsere Beratungsleistungen umfassend anbieten. Sprechen Sie dazu gerne unser Anwaltsteam an. Wir halten uns stets auf dem Laufenden mit den besonderen rechtlichen Vorgaben für bestimmte wirtschaftliche Tätigkeiten. Selbstverständlich können Sie auch unsere Internetseite www.aufrecht.de im Blick behalten sowie uns über unsere Facebookseite folgen, um rechtzeitig über neue Änderungen oder interessante Entscheidungen im Wettbewerbsrecht interessiert zu sein.