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BGH entscheidet erste Verfahren zum Influencer-Marketing
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Großes Medieninteresse an BGH-Verfahren zum Influencer-Marketing

Großes Medieninteresse an Influencer-Urteilen des BGH

Der Bundesgerichtshof hat am 9. September 2021 seine ersten Urteile zur Werbekennzeichnung im „Influencer-Marketing“ verkündet. Entschieden wurden die Verfahren in Bezug auf drei bekannte Influencerinnen: Luisa-Maxime Huss (Az. I ZR 90/20), Leonie Hanne (Az. I ZR 125/20) sowie Cathy Hummels (Az. I ZR 126/20). Über die Rechtstreitigkeiten und die Entscheidungen des BGH berichten wir an dieser Stelle. Unsere Rechtsanwälte Michael Terhaag und Christian Schwarz haben die mündliche Verhandlung beim Bundesgerichtshof auch aus dem Zuschauerraum verfolgt – einen Nachbericht dazu finden sie hier.

Bei den drei Fällen handelte es sich um die ersten Revisionsverfahren zum „Influencer-Marketing“. Das Medieninteresse war deshalb sehr groß. Rechtsanwalt Michael Terhaag hat diversen Medienhäusern Interviews gegeben und die Entscheidungen eingeordnet. Eine Auswahl der Berichterstattung stellen wir nachfolgend kurz dar.

1. Interview bei „ZDFheute live“

Das noch relativ junge Online-Format „ZDF heute live“ mit Moderator Daniel Bröckerhoff berichtete am Abend der BGH-Entscheidungen über den Ausgang der Verfahren mit einer Live-Schalte in unsere Kanzleiräume zu Rechtsanwalt Michael Terhaag: „Ein Kriterium, welches der BGH für eine mögliche Werbekennzeichnung festgehalten hat, ist, ob für die Veröffentlichung Geld geflossen ist oder nicht.“ Aber auch andere Aspekte spielen eine Rolle. Das vollständige Gespräch können Sie hier noch einmal ansehen. Im Anschluss an das Interview äußerte sich in der Sendung auch Cathy Hummels zu ihrem Verfahren.

2. Interview mit „ZDF heute“

Bereits kurz nach Urteilsverkündung gab Rechtsanwalt Michael Terhaag eine kurze Einschätzung zum Ausgang der drei Verfahren für die Fernsehnachrichten „ZDF heute“: „Das Gericht hat festgehalten, dass werbliche Posting in den sozialen Netzwerken immer dann als Werbung gekennzeichnet werden müssen, wenn man dafür Geld, das beworbene Produkt oder ein anderes Geschenk bekommt.“ Einen Auszug aus der Berichterstattung finden Sie hier.

3. Statement bei „1Live“ (WDR)

Über den Ausgang der Revisionsverfahren berichtete auch der WDR-Radiosender „1Live“ – mit einer Einschätzung von Rechtsanwalt Michael Terhaag zur richtigen Werbekennzeichnung im konkreten Fall der beklagten Influencerin Luisa-Maxime Huss. Einen Mitschnitt hören Sie hier.

4. Interview mit „Deutschlandfunk Kultur“

Nur wenige Minuten vor Verkündung der drei BGH-Entscheidungen gab Rechtsanwalt Michael Terhaag ein Live-Interview bei „Deutschlandfunk Kultur“ in der Morgensendung „Studio 9“ mit Dieter Kassel: „Ich bin ja der Meinung, dass auch Leute, die in der Öffentlichkeit stehen, private Postings gestalten und ihre Meinung äußern dürfen – und dann muss dort nicht immer Werbung oder Anzeige stehen. Wenn sie jedoch die Werbetrommel rühren, dann müssen sie es durchaus kennzeichnen – wie beim Radio, dem Fernsehen oder der Zeitung auch.“ Auch in puncto Authentizität, eine wichtige Währung der Influencer, äußerte sich Michael Terhaag: „Das ist ja das besondere an den Influencern: Sie stellen täglich Informationen, auch viel Privates, ins Internet und schaffen auf diese Weise eine ganz besondere Kundenverbindung, welche man über einen gewöhnlichen Fernsehspot so nicht erreichen kann. Das ist ein irrsinniger Markt – aber das ist die sonstige Werbebranche auch und hier sollte mit gleicher Maß gemessen werden.“ Einen Mitschnitt des Interviews hören Sie hier.

5. Interview bei „N-TV“

Ebenfalls kurz vor Verkündung der Urteile des BGH berichteten die „N-TV Nachrichten“ mit einer Schalte zu Michael Terhaag in die Kanzleiräume – und thematisierte dabei auch das neue sog. Influencer-Gesetz im UWG, welches im Mai 2022 in Kraft treten soll: „Die Rechtsprechung, schon gar nicht der BGH, kann jetzt die Hände in den Schoss legen und einfach sagen „Hier kommt demnächst ein neues Gesetz“ – denn ist noch gar nicht sicher, ob dieses auch alle Problematiken abdeckt.“ Einen Ausschnitt finden Sie hier.

6. Interview im "ZDF Morgenmagazin" (MoMa)

Am Morgen der Urteilsverkündung berichtete auch das ZDF-MoMa. Für den Beitrag wurde Michael Terhaag um eine kurze Einschätzung zu den Verfahren gebeten: „Es zeichnet sich ab, dass es dem BGH darauf ankommen dürfte, ob tatsächlich eine Gegenleistung für das einzelne Posting erfolgt ist.“ In dem Beitrag kommt auch die Influencerin Vreni Frost, die zwar an den BGH-Verfahren nicht beteiligt ist aber selbst schon gerichtliche Auseinandersetzungen wegen Werbekennzeichnung führen musste (Kammergericht, Urteil vom 8. Januar 2019, 5 U 83/18), zu Wort. Einen Ausschnitt des MoMa-Beitrags finden Sie hier.

7. Interview mit der „Wirtschaftswoche“

Bereits wenige Tage vor Urteilsverkündung berichtete die Wirtschaftswoche – mit einer Einschätzung von Rechtsanwalt Michael Terhaag: „Wenn ich Geld oder Sachleistungen für einen Beitrag bekomme, muss ich Werbung dazu schreiben. Mache ich das nicht, ist das Schleichwerbung.“ Den Artikel finden Sie an dieser Stelle.

8. Interview mit „Welt TV“ und „ProSieben Newstime“

Die Rechtsanwälte Michael Terhaag und Christian Schwarz waren Ende Juli 2021 bei der mündlichen Verhandlung des Bundesgerichtshofs als Prozessbeobachter in Karlsruhe. Nach dem Termin gab Rechtsanwalt Michael Terhaag ein Interview für die Sender „Welt TV“: „Es ist für den Verbraucher wichtig zu wissen, nicht in die irre geleitet zu werden und sich darüber im Klaren zu sein, ob er bezahlte Information oder ganz freie Informationen erhält“. Einen Ausschnitt sehen Sie hier.

Auch für die Sendung „ProSieben Newstime“ gab Michael Terhaag eine Einschätzung auf dem Gerichtsflur des BGH ab: „Natürlich ist es für den Werbetreibenden von maßgeblicher Bedeutung, wie viele Follower ein Influencer hat. Je mehr Leute das Produkt zur Kenntnis nehmen, desto mehr Geld lässt sich verdienen.“ Den Ausschnitt finden Sie hier.

9. Interview mit „heute Journal Update”

Ebenfalls kurz nach der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe gab Rechtsanwalt Michael Terhaag ein Interview für die ZDF-Sendung „heute Journal Update“ und gab eine Einschätzung zum Ausgang des Verfahrens: „Das entscheidende Kriterium wird vielleicht sein, ob der einzelne Influencer geldwertige Vorteile für ein einzelnes Posting erhalten hat oder nicht – daran wird festzuhalten sein, ob eine Werbekennzeichnung zu erfolgen hat oder nicht.“ Einen Ausschnitt sehen Sie hier.

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