Abmahngefahr durch falsche Disclaimer
- von Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht -
- Peter Kaumanns, LL.M. -
Immer wieder tauchen sie auf: Sogenannte Disclaimer, mit denen Anbieter im Internet ihre Haftung ausschließen wollen. Dass dies immer wieder aber auch zu einem erheblichen Haftungsririsko führt, zeigte ein aktueller Beschluss des OLG Hamburg, das in einem solchen Disclaimer einen Wettbewerbsverstoß sah.
Es ging um folgende Klausel:
Diese Website wird regelmäßig gewartet, dennoch können wir keine Garantie für die Aktualität und Vollständigkeit der Seite übernehmen.
Diese verwendete ein Online-Händler auf seinem Internet-Auftritt. Prompt folgte ein wettbewerbsrechtlicher Streit über die Zulässigkeit dieser Aussage, der schließlich vor dem OLG Hamburg landete.
Dieses befasste sich nun mit der Frage, inwiefern diese Aussage mehr Verwirrung als Aufklärung stiftete und entschied, ersteres sei der Fall. Dazu die entscheidende Passage aus dem Beschluss:
Das zeigt schon der Wortlaut der Klausel, nach dem für die Aktualität und Vollständigkeit ‚keine Garantie‘ übernommen werden könne. Schon wegen der Verwendung des juristischen Terminus ‚Garantie‘ wird der Verbraucher eher an eine Klausel mit rechtlich relevantem Gehalt denken. Die angegriffene Klausel bezieht sich nach ihrem Inhalt und ihrer Stellung zudem auch auf das gesamte Angebot auf den jeweiligen Webseiten, denn nach dem unmittelbaren Kontext wird hier eine Aussage über den ‚Inhalt der Webseite‘ getroffen, was naturgemäß auch die Angebote umfasst, die den Hauptinhalt der Seiten ausmachen werden.
Der Beschluss zeigt sehr deutlich, wie schnell sich hier Haftungsfallen auftun können. Insofern ist die Verwendung derartiger Disclaimer zwar gut gemeint, aber meistens eher nicht zielführend und deshalb falsch.
Sie sollten sich bei der Gestaltung Ihres Webshops vorher umfassend zu allen Haftungsfragen beraten lassen und diese ausschließen. Wir können Ihnen aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung ein umfangreiches Angebot zukommen lassen. Wenn Sie sich doch einfach an unser Team im Gewerblichen Rechtsschutz oder direkt an den Verfasser, Herrn Rechtsanwalt Peter Kaumanns, LL.M., kaumanns@aufrecht.de.