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Weitere Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer für Sony Music Entertainment - Musikalbum "In Farbe" (Revolverheld)

Weitere Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer für die Sony Music Entertainment GmbH - Auswertung des Albums "In Farbe" der Band "Revolverheld"

 

 

Abmahnung Waldorf FrommerAktuell spricht die Münchener Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH verstärkt Abmahnungen wegen der unerlaubten Verwertung des Musikalbum "In Farbe“ der Band Revolverheld in Internet-Tauschbörsen aus.

In dem textbausteinartig zusammengefügten Abmahnschreiben wird dem Betroffenen vorgeworfen, er habe das fragliche Werk zu einem bestimmten Zeitpunkt in einer Internet-Tauschbörse anderen Nutzer zugänglich gemacht.

Aufgrund der vermeintlichen Feststellung der IP-Adresse in Verbindung mit der Auskunftserteilung durch den Internet-Provider des Betroffenen stehe – so die Argumentation der Kanzlei Waldorf Frommer - fest, dass das Musikalbum/ der Film über dessen Anschluss illegal zum „Tausch“ angeboten worden sei.

Unter ebenfalls textbausteinartiger Heranziehung diverser Gerichtsentscheidungen versucht man sodann zu begründen, dass für den im Raum stehenden Verstoß mindestens ein Streitwert in Höhe von 10.000,00 Euro anzusetzen sei. Unter Zugrundelegung einer eines Gebührensatzes von 1,0 seien deshalb vom Abgemahnten Gebühren in Höhe von 506,00 Euro zu zahlen. Gleichzeitig droht man allen Ernstes an, dass diese Gebühr sich auf 651,80 Euro erhöhe, sofern der Betroffene sich „erdreiste“, Einwände gegen die Abmahnung zu erheben.

Zusätzlich verlangt die Kanzlei Waldorf Frommer vom Abgemahnten auch den Ersatz des „entstandenen Schadens“, den man mit 450,00 Euro beziffert. Diesen Posten begründet man – ohne nähere Ausführungen hierzu – mit der Kompensation für die erfolgte Rechtsverletzung sowie mit den Kosten, die bei der „notwendigen Ermittlung Ihrer Identität entstanden“ seien. Zur Rechtfertigung dieser – aus unserer Sicht weit überzogenen Forderung – zieht man sich auf das pauschale und nicht näher erläuterte Argument zurück, dass der „tatsächlich entstandene Schaden um ein Vielfaches höher“ liege, was „keiner weiteren Ausführung bedürfe“.

Um den mit der Abmahnung geltend gemachten Unterlassungsanspruch zu erfüllen, wird darüber hinaus auch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Ein vorgefertigtes Exemplar einer solchen Erklärung liegt dem Abmahnschreiben bei.

Bei der Prüfung der einzuleitenden Schritte empfehlen wir dringend, das Hauptaugenmerk nicht auf den Zahlungsanspruch, sondern vielmehr auf die geforderte Unterlassungserklärung zu richten. Eine einmal abgegebene Erklärung ist grundsätzlich über einen Zeitraum von 30 Jahren wirksam und bindend. Zusätzlich ist die dem Abmahnschreiben von der Kanzlei Waldorf Frommer beigefügte Unterlassungserklärung aus Sicht des Abgemahnten rechtlich höchst ungünstig. Diese bezieht sich nämlich nicht auf den (vermeintlich) konkret getauschten Titel, sondern tatsächlich auf alle (!) geschützten Werke der Unterlassungsgläubigerin, was bei einem Rechteinhaber wie der Sony Music Entertainment GmbH die Reichweite der Erklärung nicht unerheblich ausweitet. Zur Abgabe einer derart weit reichenden Erklärung ist der Abgemahnte rechtlich unter keinem denkbaren Gesichtspunkt verpflichtet.

Dringend ist im Übrigen davon abzuraten, die gesetzten (kurzen) Fristen der Kanzlei Waldorf Frommer schlicht zu ignorieren. So geht die Kanzlei mittlerweile vermehrt dazu über, die geltend gemachten Ansprüche im einstweiligen Verfügungsverfahren gerichtlich durchzusetzen, was - sofern die Verfügung tatsächlich erlassen wird - mit erheblichen weiteren Kosten für den Abgemahnten verbunden wäre.

Bei der rechtssicheren Formulierung einer solchen Unterlassungserklärung sind wir Ihnen bei Bedarf gern behilflich. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch gern bei der Abwehr der Abmahnung insgesamt. Sprechen Sie uns einfach an oder senden Sie eine E-Mail.

Wenn Sie ganz allgemein zum Thema Filesharing-Abmahnung informieren möchten, legen wir Ihnen zusätzlich unsere uns ans Herz.

* Update *

Übersicht über weitere aktuelle Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer:

  • Peter Maffay - Tattoos Exklusive Saturn Edition (Musikalbum)
  • Die drei ??? (Hörspiele)
  • Die Fantastischen Vier -Für Dich Immer Noch Fanta Sie (Musikalbum)
  • Pandorum (Film)
  • Die Päpstin (Film)