×

Rückruf vereinbaren

Ihre Nachricht an uns

Startseite
/
Nachrichten
/
Urheberrecht
/
"nicht kommerziell" bei CC-Lizenzen

"nicht kommerziell" bei CC-Lizenz - Laut LG Köln nur "rein privat"

Eine aktuelle Entscheidung des LG Köln befasst sich mit dem Umfang von CC-Lizenzen. Dabei ging es um den Begriff "nicht kommerziell".

Laut Gericht muss der Sender Deutschlandradio Schadensersatz zahlen. Auch wenn es sich um einen öffentlich-rechtlichen Sender handele, sei dies hierfür unerheblich. Die fehlenden Werbeeinnahmen allein seien noch nicht geeignet, um das nicht kommerzielle an der Nutzung entfallen zu lassen. Entscheidend sei nämlich die kommerzielle Nutzung hinsichtlich der Rechteeinräumung.

Die Lizenzen nach dem Creative Commons Modell sollen eigentlich eine frei Verfügbarkeit von urheberrechtlichen Werken ermöglichen. Umso mehr verwundert natürlich dieses Urteil. Der Fall zeigt jedoch, dass auch hier Rechtsunsicherheit bestehen kann. Diese lässt sich in den meisten Fällen durch umfangreiche anwaltliche Beratung vermeiden. Unser Anwaltsteam hat sich hierzu bereits seit Jahren eine umfangreiche Expertise aufbauen können. Hiervon können Sie profitieren - sprechen Sie uns gerne an und vereinbaren Sie einen Termin!