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Ersten Abmahnungen wegen fremder Bilder in Facebook-Accounts? Wenn Enten berühmt werden ... RA Michael Terhaag im Radiointerview bei radiobremen

Ersten Abmahnungen wegen fremder Bilder in Facebook-Accounts?

 

- Wenn Enten berühmt werden ... -

von und mit Rechtsanwalt Michael Terhaag,
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
-

Wir hatten bereits im Oktober 2011 auf die Auswirkungen der neueren BGH-Rechtssprechung zum Thema Forenhaftung hingewiesen. Insbesondere die Tatsache, dass die Pflichten eines normalen Bloggbetreiber grundsätzlich für jeden Inhaber eines Facebookaccounts gelten, war nicht jedem klar, ist aber nur folgerichtig.

Jetzt quasi im Osterloch macht eine angeblich erste Abmahnung zu diesem Thema von sich reden, bei der ein Dritter eine Gummiente auf die Facebook-Pinnwand eines anderen eingestellt haben soll, worauf dieser vom Rechteinhaber abgemahnt wird.

Aus unserer Sicht ein klassisches Beispiel der Haftungspriviligierung des Telemediengestzes. So wie etwa ein Domain-Parking-Anbieter erst ab Kenntniserlangung eines angeblichen Markenverstoß eines Dritten haftet (vgl. unser entsprechenden Beitrag zur angeblichen Sedohaftung), muss dies wohl auch für den Facebookinhaber gelten.

Das heisst, im Normalfall dürfte der Facebooknutzer mit dem Löschen solcher Bilder "aus dem Schneider sein" und zwar ohne Kosten und/oder Unterlassungserklärung! Aber was ist schon normal? Sie sollten sich daher im Einzelfall lieber entsprechend beraten lassen.

 
Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL.M. gab am 11.4.2012 Radiobremen hierzu ein kurzes Interview, das man sich hier anhören kann:

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