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Bitte um Rückruf - SMS als Kostenfalle

"Dringend zurückrufen!" - Abzocke per SMS oder seriöse Dienstleister?

von Rechtsanwältin Ute Rossenhövel


Hatten Sie auch schon eine solche Bitte als SMS auf Ihrem Handy? Sicher des öfteren - und ebenso wie sich Viren und SPAM-Mails mit unverdächtigen Betreffzeilen tarnen, fällt der ein oder andere auch auf diese Bitte um Rückruf herein und bezahlt teuer dafür.

Besonders im Visier unseriöser SMS-Versender sind Singles und Jugendliche. Sie werden per SMS aufgefordert, sich bei einem scheinbar Bekannten dringend zu melden, der sie unbedingt kennenlernen will. Im Eifer des Gefechts übersehen vor allem Jugendliche, dass nach vielen Leerzeilen die Information über die bei jeder SMS zusätzlich entstehenden Gebühren folgt. SMSen ohne Hinzusehen gehört quasi schon zu den Grund-Fertigkeiten eines Heranwachsenden (und auch manches Erwachsenen ;-), so dass leicht ganze Nächte oder Schulstunden mit dem teuren SMS-Austausch verbracht werden kann. Klar, dass bei den kostenpflichtigen Diensten meist der vermeintlich interessierte SMS-Partner dafür bezahlt wird, seine Verliebtheit vorzutäuschen und die Kommunikation immer wieder herauszufordern.

Aber auch Geschäftspartner können auf SMS-Abzocker hereinfallen. Der dringenden Bitte um Rückruf über das Geschäftshandy folgt man natürlich auch dann, wenn die angegebene Nummer unbekannt ist. Schließlich will man sich dem neuen Kunden nicht gleich mit mangelndem Service präsentieren. Ebenso wirksam sind Informationsdienste mit vermeintlich wertvollen Informationen, die dann wie schon einige Faxabrufdienste in den Jahren zuvor ewig für die Übermittlung der "erwarteten" Information benötigen.

Dabei gibt es genügend Dienstleister, die zu den serösen Anbietern gehören und ihre Produkte auf im Rahmen der rechtlichen Grenzen auch via SMS bewerben möchten und auf diesem Wege vertreiben. Allerdings: Nicht nur ist die Anzahl der schwarzen Schafe recht hoch. Auch die gesteckten Grenzen sind häufig nicht bekannt.

Das beginnt schon mit der Werbung für ein Produkt, das via SMS vertrieben wird. Das Angebot in den einschlägigen Jugendmagazinen wie BRAVO, MÄDCHEN, GZSZ-Magazin und ähnliche, Klingeltöne herunterzuladen, gehört sozusagen schon zum "Establishment". Aufschwung haben derzeit Flirt-Lines und Dating-Angebote; Diese werden vermehrt auch in Radio und TV beworben, etwa auf DSF, MTV und Viva. Beliebt scheinen auch die Dienste zu sein, bei denen die eigene SMS auf dem Fernseh-Bildschirm zu sehen ist, sozusagen ein "TV-SMS-Chat". Egal ob in Printmedien, Online, Funk oder Fernsehen, überall sind Mindeststandards einzuhalten. Hier gilt insbesonder die Preisangabenverordnung. Die gesamten Kosten für die Telefonverbindung sind anzugeben, wenn allein aufgrund der Werbung die Leistung unmittelbar abgerufen werden kann (BGH, Urteil vom 3. Juli 2003). Das dürfte bei nahezu allen SMS-Leistungen der Fall sein. In welcher Schriftgröße und Geschwindigkeit solche bzw. ähnliche Informationen im Fernsehen zu erscheinen haben, dazu existieren schon einige Gerichtsurteile.

Eine weitere Gebührenfalle liegt in der Frage, ob eine einmalige Information über die entstehenden (Mehr-)Kosten genügt oder ob jeder SMS eine Gebühreninformation zugefügt werden muss. Sicher lassen sich hier wirksame Nutzerverträge formulieren. Problematisch ist allerdings regelmäßig die Beweislage. Der Anbieter selbst hat alle Umstände darzulegen und zu beweisen, aus denen sich die Zahlungspflicht seines Nutzers ergibt. Dazu gehört nicht nur die konkrete Person des Vertragspartners, sondern auch die - ausreichende - Information vor Beginn der Dienstleistung über die entstehenden Kosten.

Im Zuge des Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von Mehrwertdienstenummern wie 0190 oder 0900 können sich Verbraucher mehr gegen unberechtigte Forderungen wehren. Wer sich nicht an die gesetzlichen Regelungen hält, wird seine Forderungen gerichtlich kaum durchsetzen können. In krassen Fällen liegt auch eine Strafverfolgung wegen Betrugs nahe. Die Verbraucher sind schon im Hinblick auf unseriöse Dialer aufmerksam geworden. Argumente gegen die Zahlungsforderungen dürften bei nicht korrekten Service-Abrechnungen ausreichend vorhanden sein. Wehren kann sich der Verbraucher sowohl selbst als auch mit Hilfe von Verbraucherschutzvereinen.
Es besteht im Übrigen die Hoffnung, dass seriöse Anbieter der Branche die schwarzen Schafe notfalls durch Abmahnungen und gegebenenfalls gerichtliche Vorgehensweise zurücktreiben werden. Schließlich geht es auch um Ihre Kunden und Ihr Geld ;-)