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Mitgehangen, mitgefangen! Wikipedia haftet ab Kenntnis für Einträge Dritter

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Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL. M.

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Mitgehangen, Mitgefangen!

Wikipedia haftet ab Kenntnis für Falschbehauptungen Dritter

von RechtsanwaltMichael Terhaag, LL.M.

Wikipedia ist heute jedem Internetnutzer ein Begriff. Die Bekannt- und Beliebtheit der Online-Enzyklopädie beruht mit Sicherheit auch auf dem Konzept, wonach ausschließlich Dritte Inhalte auf der Plattform einstellen und sich hierbei inhaltlich mal besser, leider aber auch mal schlechter, kontrollieren. Wikipedia selbst stellt dabei nur die Plattform und den Speicherplatz zur Verfügung.

Dies genügt nach dem LG Berlin jedoch für eine Haftung im Hinblick auf rechtswidrige Tatsachenbehauptungen, die auf dem Portal eingestellt werden und trotz klarem Hinweis der Verletzten, nicht von der Plattform entfernt werden. So muss Wikipedia nach Ansicht der Berliner Richter bei einer entsprechenden Beanstandung Inhalte löschen oder korrigieren (Urteil vom 28. August 2018, Az. 27 O 12/17).

Das Urteil beruht auf einer Klage eines Professors für Computerwissenschaften am Karlsruher Institut für Technologie. Dritte hatten über den Professor einen Eintrag erstellt und dort behauptet, dass Forschungen des Professors von amerikanischen Geheimdienst- und Militärbehörden beauftragt und genutzt worden seien. Der Professor habe zudem jahrelang für ein amerikanisches Regierungsprogramm geforscht. Dabei bezogen sich die Autoren des Beitrags auf einen Bericht des ARD-Magazins „Fakt“ und Angaben im SPIEGEL. Der Professor trat diesen Behauptungen in dem ARD-Magazin in einer Pressekonferenz entgegen.

Mit der Klage begehrte der Professor Löschung der Textpassagen, die einen Zusammenhang zwischen ihm und dem amerikanischen Geheimdienst, die Militärbehörden sowie das Regierungsprogramm herstellten.

Das LG Berlin folgte dem Begehren des Professors und verurteilte Wikipedia auf Unterlassung der Veröffentlichung der beanstandeten Textpassagen. Das Gericht war dabei für die Klage zuständig, da es sich bei Wikipedia um eine deutschsprachige Internetseite handelt und der beanstandete Artikel einen Inlandsbezug aufweist, da der Professor in Deutschland tätig und als Wissenschaftler und Professor hier bekannt ist.

Das Gericht war der Ansicht, dass die beanstandeten Textpassagen unwahre Tatsachenbehauptungen darstellen würden. Zwar sei die Unwahrheit nicht bewiesen worden, eine Berufung auf die Behauptungen, die in der Presse über den Professor aufgestellt worden sind, würden jedoch eine hinreichend sorgfältige Recherche über den Wahrheitsgehalt der Behauptungen voraussetzen. So sei an die Beiträge und die Verfasser und damit auch Wikipedia die gleichen pressemäßige Sorgfaltsanforderungen zu setzen wie an die professionelle Presse. Zudem hätte nach Meinung der Berliner Richter eine Güterabwägung zwischen den Interessen des Professors und der Verfasser des Textes stattfinden müssen.

Nachdem die Textpassagen rufschädigend seien und eine üble Nachrede darstellen würden, könne sich Wikipedia nicht schlicht auf andere Veröffentlichungen berufen. Es genüge daher auch nicht, dass Wikipedia den Wahrheitsgehalt der Aussagen mit Nichtwissen bestreite, sondern es hätten durch die Verfasser eigene Recherchen vorgenommen werden müssen.

Hierbei gilt bekanntlich: Je schwerer der Vorwurf ist, umso höhere Anforderungen sind an eine Prüfung zu stellen. Dies gelte vor allem, da bekannt war, dass der Professor die Aussagen in dem ARD-Magazin bestritten hat. Aus Sicht des Verfassers weißt die Kammer hierbei völlig zu Recht darauf hin, dass Wikipedia sich hierbei nicht darauf berufen kann, konzeptbedingt aufgrund der Anonymität der Verfasser diese nicht namentlich benennen oder gesondert befragen kann. Dass das nicht möglich sei, beruht auf dem selbst gewählten Konzept und gehe daher nach Ansicht des Gerichts eben zu Lasten des Portals.

Wikipedia ist dabei auch als mittelbarer Störer anzusehen, da die Plattform mit einem normalen sonstigen Internetforum vergleichbar sei. Danach muss Wikipedia wie jeder andere Telemediendienst ab Kenntnis von einer Rechtsverletzung verantwortlich sein.

Wikipedia wird sich in Zukunft mit weiteren Beanstandungen mehr auseinandersetzen müssen, die sich auf rechtswidrige Inhalte beziehen, wenn das Portal nicht häufiger Mittelpunkt solcher Auseinandersetzungen sein will. Insofern bestärkt das Urteil die Rechte der Betroffenen, es bleibt abzuwarten, ob das so erfreulich ist, wie es auf den ersten Blick scheint oder es einmal mehr aus bloßer Bequemlichkeit oder drohen Kosten zu dem so genannten „Overblocking“ kommt und dadurch mehr gelöscht wird als unbedingt nötig, nur um weiterem juristischen Ärger aus dem Weg zu gehen.

Wir behalten das im Auge…  

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