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ZDF-Moderatorin wehrt sich erfolgreich gegen Beleidigungen im Internet

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Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL. M.

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

ZDF-Moderatorin wehrt sich erfolgreich gegen Beleidigungen im Internet

Von Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL.M.
Fachanwalt für IT-Recht und Gewerblichen Rechtsschutz


Die beliebte ZDF-Moderatorin und Journalistin Dunja Hayali konnte vor Gericht einen Erfolg gegen einen Online-Hetzer erzielen. In einem einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem Landgericht Hamburg wurde einem Internet-Nutzer verboten, die Moderatorin wie folgt zu bezeichnen und/oder zu beleidigen:

„ein dummes Stück Scheiße was ihre geistige Verwirrung zum Ausdruck bringen muss“ -

„Gehirntote in der Merkelpropaganda“ -

„Ihr ZDF Leute habt gelernt, von eurem großen Vorbild Josef Göbbels und seiner Propaganda“

Bei einer Zuwiderhandlung droht dem Nutzer ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft.

Diese Beleidigungen folgten laut Medienberichten, die sich auf Angaben von Hayalis Anwalt stützen, jedoch nicht auf die mehrfach gelobte und vielfach im Netz geteilte Rede von Dunja Hayali, welche sie bei der 51. Verleihung der Goldenen Kamera hielt. Die Moderatorin wurde dort in der Kategorie „Beste Information“ ausgezeichnet.

Vielmehr wurden die angegriffenen Äußerungen wohl bereits im Januar, also vor der Preisverleihung, im Internet getätigt. In der Vergangenheit sah sich Dunja Hayali wohl immer wieder heftigen und widerlichen Beleidigungen ausgesetzt - und wehrt sich nun deshalb völlig zu Recht.

Genau wie die ZDF-Moderatorin sehen sich viele prominente und weniger bekannte Menschen täglich im Internet einer Vielzahl von Beleidigungen, Schmähungen und Hassbotschaften ausgesetzt. Oft ohne Grund. Für viele Nutzer im Netz gibt es scheinbar eine nur sehr niedrige Hemmschwelle für verletzende Äußerungen. Doch das muss niemand hinnehmen. Gegen Hetze, Hass und üble Beschimpfungen kann man sich wehren – solche Äußerungen sind nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt.

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