Rechtsanwälte Terhaag & Partner mit Markenstreit beim Gericht der Europäischen Union
Die Rechtsanwälte Michael Terhaag und Christian Schwarz waren vor Kurzem beim Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg. Sie vertraten dort einen Markeninhaber, welcher sich gegen eine Löschung seiner europäischen Wortmarke gegen das Europäische Patent- und Markenamt (EUIPO) als Beklagte erwehrte. Als Drittbeteiligte trat ein großes Internetunternehmen aus San Francisco (USA) auf. Die Verhandlung fand in englischer Sprache statt, bei welcher Rechtsanwalt Michael Terhaag zu Beginn ein 20-minütiges Plädoyer hielt. Zum Verfahrensausgang lässt sich derzeit noch nichts sagen – das Gericht wird erst in einigen Monaten sein Urteil verkünden.
Das EuG sitzt im selben Gebäude mit dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) – und wird nicht nur deshalb häufig mit dem obersten europäischen Gericht verwechselt. Das EuG ist jedoch ein eigenständiges Gericht. Es ist insbesondere zuständig für Klagen gegen Maßnahmen der Organe der europäischen Union – demnach etwa für Entscheidungen des EUIPO.
Stellt also jemand erfolgreich einen Antrag auf Markenlöschung beim EUIPO, kann sich der Markeninhaber dagegen letztlich beim Gericht der Europäischen Union erwehren.
In der Regel geht es also um Wirtschaftsstreitigkeiten. Urteile, die das EuG spricht, können mit einem Rechtsmittel, welches nur auf Rechtsfragen beschränkt ist, beim EuGH angefochten werden. Dem Gericht der europäischen Union gehören derzeit 47 Richter an, die aus allen Mitgliedstaaten der Union kommen. Sie werden jeweils für zunächst sechs Jahre von ihrem Mitgliedstaat ernannt. Ab September 2019 wird es aus zwei Richtern je Mitgliedstaat bestehen.