Kampf ums Schuhdesign – Puma zieht sich zurück
Von Rechtsanwalt Michael Terhaag
Es war ein Streit um die Schuhsohle zwischen zwei deutschen Sportgiganten. Puma wollte seinem Wettbewerber Adidas die Sohle der beliebten Sneaker „Stan Smith Boost“, benannt nach dem amerikanischen Tennisspieler und Wimbledon-Sieger, verbieten lassen. Das Unternehmen sah darin eine Verletzung ihres europäischen Geschmacksmusters (Designs).
Puma stellte beim Landgericht Braunschweig einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Unter anderem sollte der Vertrieb des Schuhs untersagt werden.
In einer mündlichen Verhandlung wurde der Schuh mit dem hinterlegten Geschmacksmuster verglichen. Aus Sicht der Kammer seien bei diesem Modell wesentliche optische Unterschiede zu den Geschmacksmustern zu erkennen. Puma nahm daraufhin den Verfügungsantrag zurück. Adidas darf seinen Sneaker also weiter verkaufen.
Losgelöst vom konkreten Streit zwischen Puma und Adidas, sind designrechtliche Streitigkeiten in der Modebranche keine Seltenheit. Im Übrigen auch in anderen Sparten, in denen das Design eine herausregende Rolle spielt – ganz besonders zum Beispiel auch bei Möbeln.
Dort überall wird das Rad natürlich nicht neu erfunden. Es ist normal, dass sich die Designer innerhalb der Branche umsehen, sich von (älteren) Produkten der Konkurrenz für die eigene Kollektion inspirieren lassen. Doch immer wieder gibt es auch Fälle, bei denen sich Designer nicht nur Ideen holen, sondern ein Produkt schlicht kopieren. Das ist unzulässig. Viele Firmen wehren sich deshalb richtigerweise entschieden gegen solche Nachahmungen.
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