Porsche für Markenbewusste
oder: die Fahrzeugform als dreidimensionale Marke
von Rechtsanwalt Wolfgang Mews
Es ist wohl nichts Aufregendes für Markenrechtler, dass auch die Form eines Produktes als dreidimensionale Marke beim Markenamt eingetragen werden kann. Dies jedenfalls dann, wenn die Form als Herkunftsnachweis für die jeweilige Ware dient. Schließlich wird niemand daran zweifeln, dass die Form der Toblerone-Schokolade, die Coca-Cola-Flasche oder auch die Form der Taschenlampe „MAG-Light“ auf den Hersteller schließen lässt und somit als dreidimensionale Marke eintragungsfähig ist.
Etwas anders gilt aber dann, wenn das angemeldete dreidimensionale Kennzeichen sich in der bloßen formgetreuen Wiedergabe der Ware erschöpft, zu deren Kennzeichnung es gedacht war. In diesem Fall fehlt die zur Eintragung notwendige Unterscheidungs- und Kennzeichnungskraft.
Bisher haben sich die Rechtsprechung und das Markenamt gegen die Eintragung einer Fahrzeugform als Marke kräftig gesträubt. Insbesondere deshalb, weil an der Form von Fahrzeugen grundsätzlich ein Freihaltebedürfnis bestehe. Man mag sich nicht ausdenken, was geschehen würde, wenn sich jeder Hobby-Modellbauer seine Fahrzeugform als Marke schützen lassen würde. Denn dann würde der Spielraum für die „echten“ Kraftfahrzeugbauer so eingeengt werden, dass eine Weiterentwicklung der Fahrzeugformen nicht mehr möglich wäre.
Der BGH hat dies in seiner Entscheidung vom 15. Dezember 2005 (Az.: I ZB 33/04 - den Volltext werden wir in Kürze online stellen) berücksichtigt, hat aber im Falle des Boxsters eindrucksvoll damit argumentiert, dass dieser Porsche bereits zum Zeitpunkt der Markenanmeldung in den Markt eingeführt war und somit der Verkehr bereits die Form des Fahrzeuges als einen Porsche erkannt hatte, ohne dabei auf das Wappen zu schauen. Die Form des Boxsters war somit als so genanntes durchgesetztes Zeichen eintragungsfähig.
Nicht nur für Porsche ist der Schutz einer Produktform ein wichtiger Schritt zur Sicherung der Marktstellung. Auch andere Hersteller von Waren können sich Ihre Produkte oder auch nur die Verpackungen von Produkten als dreidimensionale Marken schützen lassen, um sich von den Waren der Konkurrenten abzusetzen, so wie es manch Schokoladenhersteller vorgemacht hat.