Let´s go East - IR Markenanmeldung für China
von Rechtsanwalt Wolfgang Mews
Die deutsch-chinesischen Wirtschaftsbeziehungen haben sich mit atemberaubendem Tempo zu einer Erfolgsgeschichte entwickelt. Im letzten Jahr exportierten deutsche Unternehmen Waren im Werte von ca. 30 Mrd. Euro in die Volksrepublik mit stark steigender Tendenz. China ist damit nach den USA der zweitwichtigste Exportmarkt für die deutsche Wirtschaft.
Deutsche Unternehmen, die Maschinen, Anlagen oder andere Produkte nach China exportieren, sollten genauso wie hier in Deutschland Sorge dafür tragen, dass die hauseigenen Marken und die sonstigen Rechte des Unternehmens auch in China geschützt werden.
Seit China dem Madrider Markenabkommen(MMA) und dem Protokoll (PMMA) beigetreten ist, ist es auch nicht mehr nötig mit Sack und Pack zum Markenamt nach China zu ziehen, um sich dort um die Markenanmeldung zu kümmern. Die Registrierung der Marken in China kann nun einigermaßen leicht über das heimatliche Markenamt vorgenommen werden, welches dann als Vermittler für die World Intellectual Property Organization (WIPO) tätig wird.
Entspricht die Anmeldung den Erfordernissen für die Eintragung in das internationale Register, wird die IR-Marke eingetragen.
Wichtig ist jedoch, dass eine IR-Marke nur aufbauend auf eine in Deutschland eingetragene (bei PMMA: angemeldete) Marke beantragt werden kann.
Wie auch bei deutschen Marken sollte eine Markenrecherche vor unliebsamen Problemen schützen. Gerne beantworten wir Ihre Fragen zur IR-Marke China. Selbstverständlich steht Ihnen unser Team auch für deutsche Marken, Gemeinschaftsmarken und andere IR-Markenanmeldungen zur Verfügung. Sprechen Sie uns an!
PS.: Leider können wir Ihnen hier nicht die genauen Gebühren für eine IR-Marke angeben, da diese von Land zu Land verschieden sind. Außerdem hängt die Höhe der Gebühren auch von der Anzahl der geschützten Waren und Dienstleistungen und von den Eigenschaften der Marke ab. Aber auch hier stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne beratend zur Seite.