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Rechtsanwalt Dr. Volker Herrmann in der aktuellen Ausgabe der "Lebensmittel Zeitung"

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Dr. Volker Herrmann

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Rechtsanwalt Dr. Volker Herrmann in der aktuellen Ausgabe der "Lebensmittel Zeitung"

Rechtsanwalt Dr. Volker Herrmann,  Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, wird in einem Artikel der Lebensmittel Zeitung (12. Februar 2016) zum "KitKat"-Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt (Urteil vom 17. September 2015, Az. 6 U 148/14 zitiert.

Das Gericht hatte entschieden, dass der Slogan "Have a break, have a KitKat" so eng mit dem Süßwarenprodukt von Nestlé verknüpft sei, dass er Markenschutz beanspruchen könne. Aus diesem Grund könne eine Schokoladenwaffel nicht unter dem Namen "Twin Break" vertrieben werden.

Dr. Volker Herrmann dazu in der Lebensmittel Zeitung: "Das Gericht unterstreicht mit der Entscheidung die Schutzfähigkeit von Werbeslogans. Dies war in Deutschland lange umstritten. Mittlerweile haben die Markenämter und Gerichte erkannt, dass auch einem Slogan Markenschutz zuteilwerden kann."

Einen ausführlichen Beitrag zu dem Urteil haben wir an dieser Stelle für Sie veröffentlicht.

Das vollständige Urteil lesen Sie an dieser Stelle.

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