Uhrenstreit zwischen Swatch und Apple
Laut aktuellen Pressemitteilungen soll der schweizerische Uhrenhersteller Swatch markenrechtlich gegen Apple vorgehen. Hintergrund: Der Computerkonzern will demnächst eine moderne Armbanduhr mit dem Namen iWatch auf den Markt bringen. Für Swatch ist dies nachteilig, da das Traditionshaus bereits ebenso ein Produkt mit dem Titel iSwatch vermarktet.
High noon zwischen alter und neuer Technologie
Swatch macht markenrechtliche Unterlassungsansprüche geltend und will diese wenn möglich weltweit durchsetzen. Dabei geht es um viel Geld. Denn für beide Unternehmen hängt der jeweilige Umsatz auch von der Akzeptanz der Marken ab. Umso verständlicher auch, dass gerade wegen des hier hinzu kommenden schlichten Buchstabens "S" der einzige Unterschied besteht.
Für den markenrechtlichen Unterlassungsanspruch kommt es dabei auf die Verwechselungsgefahr an. Es muss also die Gefahr bestehen, dass eine Herkunftstäuschung besteht. Hier denkbar einfach: Beide Anbieter vertreiben Uhren, deren Produktname auch noch fast identisch ist.
Markenrecht effektiv nutzen
Für Markeninhaber empfiehlt es sich, möglichst schnell tätig zu werden, wenn derartige Gefahren für Ihre Schutzrechte bestehen. Viel zu schnell kann nämlich sonst die eigene Marke verwässert werden. Erst recht, wenn ein großer und global agierender Player auftritt.
In diesem Fall ist Angriff meistens die beste Verteidigung. Möglichst schnell sollten Unterlassungsansprüche geltend gemacht werden, um jeglicher Gefährdung der eigenen Marken zuvor zu kommen. Im erforderlichen Fall kann dies auch bedeuten, dass der Erlass einer einstweiligen Verfügung erwirkt werden sollte. Wir können Ihnen dabei helfen und Ihnen unsere umfangreiche markenrechtliche Expertise zur Verfügung stellen. Sprechen Sie unser Team an und fragen Sie nach einer Beratung.