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EuGH verneint Markenschutz für den Lindt Schokohasen (Urt. vom 24.05.2011 - Az. C-98/11 P)

EuGH verneint Markenschutz für den Lindt Schokohasen

Anwalt Düsseldorf Lindt EuGH Schokohase Markenrecht

- von Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz sowie Fachanwalt für IT-Recht Michael Terhaag, LL.M.

 

 

Der EuGH hat nun abschließend entschieden, dass dem Schokohasen für eine Gemeinschaftsmarke die Unterscheidungskraft fehlt.

Die Lindt & Sprüngli AG hatte bereits 2004 versucht, den Hasen als 3D-Marke beim HABM (Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt) in Alicante im Rahmen einer Gemeinschaftsmarke schützen zu lassen.

Das HABM lehnte den Markenschutz jedoch ab, da dem Schokohasen die für die Eintragung erforderliche Unterscheidungskraft fehle. Diese Ansicht bestätigte der EuGH nun und bescheinigte dem HABM eine rechtsfehlerfreie Entscheidung.

 

Der Hase unterscheide sich nicht ausreichend von ähnlichen Produkten anderer Hersteller. Zudem habe Lindt & Sprüngli nicht nachweisen können, dass der Verbraucher allein aufgrund des Erscheinungsbildes auf den Hersteller schließe. Aus diesem Grund seien die Eintragungsvoraussetzungen für eine Gemeinschaftsmarke nicht erfüllt.

Parallel zu diesem jetzt beendeten Rechtsstreit hatte Lindt einen gleichartigen innerdeutschen Prozess gegen die Confiserie Riegelein geführt, der im Jahr 2010 vom BGH an das OLG Frankfurt zurückverwiesen wurde. Im Oktober entschied nun auch das OLG zugunsten des Mitbewerbers Riegelein.

Anwalt Düsseldorf Markenrecht

 

Der absolute Markenschutz von Schokoprodukten hat damit eine weitere Absage erhalten und der internationale "Schokomonopo-lisierungswahn wurde erneut in die Schranken verwiesen.

Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns einfach an.

Das Urteil des EuGH im Volltext finden Sie hier.

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