Erfolg vor dem Bundesgerichtshof
In einer markenrechtlich geprägten Auseinandersetzung bezüglich des Umfangs der Auskunftspflichten hob der Bundesgerichtshof die Entscheidung der Vorinstanz zugunsten unserer Mandantschaft auf.
Die Entscheidung kann hier nachgelesen werden und wird sicherlich in zukünftigen Streitigkeiten über den Umfang markenrechtlicher Auskunftspflichten noch für Furore sorgen.
Die Kanzlei Terhaag & Partner, Rechtsanwalt Dr. Volker Herrmann, vertrat die erfolgreiche Partei in den beiden ersten Instanzen arbeitete in der dritten Instanz dem beim BGH zugelassenen Kollegen Wassermann zu.